14 städtische Bauplätze, acht Bewerber und zehn Losschüsseln – am Montagabend wurden im Volkacher Rathaus die Bauplätze im Neubaugebiet „An der Schaubmühle“ verlost. Das komplizierte Prozedere war nötig, weil es eine Klage eines abgelehnten Baubewerbers gab. „Wir sind der Klage so begegnet, dass wir das alte Vergabeverfahren aufgelöst haben“, sagte Bürgermeister Peter Kornell zu Beginn der Stadtratssitzung. Der Rat entschied sich für ein öffentliches Losverfahren unter notarieller Aufsicht. Alle bisherigen Zusagen wurden zu Absagen. Als Glücksfee und Aufsichtsperson zugleich fungierte die Volkacher Notarin Christina Wolf.
Bei der Stadt gingen zwölf Bewerbungen ein. Acht Bauwillige erfüllten die Kriterien, vier verdienten zu viel und wurden vom Prüfungsausschuss abgelehnt, erklärte Kornell. Bei dem neuen Vergabeverfahren, das laut Kornell Transparenz demonstrieren solle, konnte sich jeder Bewerber für maximal vier Grundstücke bei der Stadtverwaltung eintragen lassen. Ein Grundstück war so beliebt, dass in der entsprechenden Losschüssel fünf Kugeln für fünf Bewerber lagen. Drei Losbehälter enthielten dagegen nur eine Kugel. Pech hatte der Bewerber mit der Nummer fünf, der sich nur für das beliebteste Grundstück beworben hatte.
Weil Notarin Wolf einen Mitbewerber aus dieser Losschüssel zog, ging Nummer fünf leer aus. Sechs Interessenten verfolgten gespannt die Verlosung im Sitzungssaal. Am Ende gab Notarin Wolf die Namen der Bauwerber bekannt und welcher Nummer sie zugeordnet waren. Den „Glückspilzen“ teilte Kornell mit, dass sie sich mit dem Kaufvertrag verpflichten, innerhalb von zwei Jahren ihre Häuschen zu errichten. Sollten erfolgreiche Bewerber ihre Grundstücke tauschen wollen, sei das untereinander möglich.
Das Losverfahren sorgte dafür, dass am Ende drei Grundstücke nicht vergeben wurden, die jetzt wieder in den „Baugebiets-Pool“ zurückwandern. Von den 14 städtischen Bauplätzen sind jetzt noch sieben zu haben. Die Frage, ob diese neu verlost werden, die Stadt sie zu Höchstpreisen verkauft oder ob die „Nummer fünf“ bei Interesse eine erneute Chance bekommt, blieb offen.
Kriterien für Bewerber
1. Der Bewerber ist Käufer, Bauherr und Nutzer zu eigenen Wohnzwecken.
2. Er ist zum 1. Juli 2016 erziehungsberechtigt für mindestens ein im gleichen Haushalt lebendes Kind unter 18 Jahren.
3. Er besitzt keinen Bauplatz, kein Erbbaurecht oder kein Wohneigentum über 65 Quadratmeter Wohnfläche.
4. Die Einkünfte dürfen 80 000 Euro im Jahr nicht überschreiten.
5. Eine bankbestätigte Vorfinanzierungsaufstellung liegt vor. Sie soll zeigen, dass der Interessent in der Lage ist, einen Eigenheimbau wirtschaftlich zu verwirklichen. Text: fp