Weitgehend unbemerkt hat die Stadt Kitzingen vorübergehende Maßnahmen ergriffen, die auf einem Teilabschnitt der B8 im Stadtgebiet für mehr nächtliche Ruhe sorgen soll.
Im Abschnitt zwischen dem Ortsschild an der Levi-Strauß-Straße bis zum Kreuzungsbereich B8 – Nordtangente – Schützenstraße erließ die Stadt als zuständige Straßenverkehrsbehörde mit Zustimmung der Polizeiinspektion Kitzingen und im Einvernehmen mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg ab sofort eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Zeit von 22 bis 6 Uhr.
Als Grund wird der schlechte Straßenzustand auf beiden Fahrbahnen mit streckenweise erheblichen Mängeln – Schlaglöchern und abgesunkene Kanaldeckel – angeführt.
Insbesondere Lkw und Lkw-Gespanne, die ohne Beladung über die Schadstellen fahren, verursachen einen nicht unerheblichen Lärm. "Diese Lärmbelastung ist in den Nachtstunden deutlicher wahrnehmbar, da dann auch der allgemeine Verkehrslärm geringer ist", erklärte auf Nachfrage der Pressesprecher der Stadt Kitzingen, Ralf Dieter. Für die Anlieger sei das eine Belastung.
Die Anordnung gelte daher so lange, bis die Sanierung der Fahrbahndecke abgeschlossen ist. Die Sanierungsarbeiten sind für die Monate August und September 2023 vorgesehen.
Gut, die Verkehrsteilnehmer verlieren dadurch lediglich wenige Sekunden, aber diese Maßnahme reduziert den Lärm nachweislich nicht, und ist erst recht kein Trostpflaster für die längst nötige Straßensanierung.