
Beziehungsgeschichten können teuer werden, vor allem, wenn sie mit einer Körperverletzung enden. Das musste jetzt eine 31-Jährige vor dem Kitzinger Amtsgericht feststellen. Weil sie auf die Ex-Freundin ihres Lebensgefährten losgegangen ist, muss sie 4500 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung zahlen. Damit kam sie ein bisschen besser weg, als es ein Strafbefehl vorgesehen hatte. Gegen diesen hatte sie Einspruch erhoben.
Der Strafbefehl hatte für den schmerzhaften Angriff auf die Rivalin 150 Tagesätze zu 40 Euro (6000 Euro) vorgesehen. Nach dem Einspruch war Strafrichtern Patricia Finkenberger gefragt. Die passte in der Verhandlung die Tagessatzhöhe auf 30 Euro und damit an das aktuelle Einkommen der inzwischen arbeitslosen Frau an. Damit spart diese zwar 1500 Euro, wird aber bei einem Monatseinkommen von rund 1000 Euro ihren Ausraster nicht so schnell vergessen.
Es geht um Beziehung und Untreue
Wie es dazu kam, stand im Strafbefehl. Zudem hat die Frau in der Verhandlung ein bisschen mehr zum Hintergrund erzählt. Und da geht es um eine Beziehungsgeschichte. Die Angeklagte lebt in einem Haus in Kitzingen zusammen mit ihren Freund, in der Wohnung darunter die Ex des Mannes, die die Trennung offenbar nicht akzeptieren wollte. Wie die Angeklagte sagte, habe die zierliche Frau immer wieder versucht, ihr klar zu machen, dass der Freund – zumindest hin und wieder – weiter mit ihr zusammen sei.
Am Abend des 1. August war es wieder einmal soweit. Die Ex-Freundin stand vor der Tür der Angeklagten und forderte diese auf, die Musik leiser zu machen. Gleichzeitig wollte sie bei der Gelegenheit mit Videos offenbar beweisen, "was für ein Hurensohn" der Mann sei. "Als ich sie mit dem Handy da stehen sah, ist mir der Kragen geplatzt", sagte die 31-Jährige. "Ich habe sie angegriffen", räumte die körperlich weit überlegene Frau ein. Wie und wo die Würgemale, Abschürfungen und blauen Flecken entstanden sind und ob die Frau ihre Rivalin bis in deren Wohnung verfolgt hat, wurde nicht im Detail geklärt.
Beteiligte einigen sich mit Richterin
Die Richterin unterbrach den Redefluss der Frau. Sie machte ihr klar, dass der von ihr eingeräumte Angriff auch als gefährliche Körperverletzung gewertet werden könnte, mit einem entsprechend härteren Urteil. Finkenberger legte der Frau dringend nahe, den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze zu beschränken. Ein Vorschlag, auf den sich alle Beteiligten schnell einigten. Dabei bleibt es bei den 150 Tagessätzen für den teuren Angriff auf die Rivalin.