
Da rotten sich junge Leute zusammen, wollen ihre Kräfte messen. Sie rüsten mit Schlagringen und Baseballschlägern auf. Sie verabreden über Facebook einen Treffpunkt. Dann kommt es zum Showdown. Zwei Gruppen gehen aufeinander los. Eine wüste Schlägerei folgt. Und es fallen Schüsse.
Was sich ein bisschen nach Bandenkrieg anhört, war dann doch nicht ganz so schlimm. Das zeigte die Verhandlung vor dem Jugendgericht in Kitzingen. Dort hat die Aufarbeitung der Auseinandersetzung zwischen rund 20 Jugendlichen begonnen, die am 5. Februar 2018 in Wiesentheid außer Rand und Band geraten waren. Die ersten Verfahren gegen zwei junge Männer wurden gegen Auflagen eingestellt. Was zeigt, dass der Staatsanwalt wohl Recht hatte, als er sagte: "Die Sache in Wiesentheid ist noch einmal glimpflich ausgegangen."
Klassisches jugendtypisches Verhalten
Dennoch hat Jugendrichter Wolfgang Hülle einen Berg von Akten, die er abarbeiten muss. Die ersten sind geschlossen, ohne Urteil. Die massiven Vorwürfe in der Anklageschrift relativierten sich in der Verhandlung so weit, dass das Gericht das Verfahren gegen einen 18-Jährigen wegen Körperverletzung, unerlaubten Waffenbesitzes und gefährlicher Körperverletzung eingestellt hat. Der Mann muss 2500 Euro zahlen.
Nach dem Geständnis und der Beweisaufnahme stand fest, die Körperverletzung war ein folgenloser Schlag gegen den mit einem Helm geschützten Kopf eines Kontrahenten. Die gefährliche Körperverletzung ein wirkungsloser Schlag mit einem Baseballschläger auf den Rücken eines Teilnehmers an der Massenschlägerei. Blieb der Waffenbesitz, zwei Schlagringe, die nicht zum Einsatz kamen.
Eine Erkenntnis aus dem ersten Verfahren: Der Schlag des Angeklagten gegen den Helm des damaligen Freundes einer Bekannten, zwischen denen er vermitteln wollte, war der Ausgangspunkt für die "Riesenrangelei". Der Schlag machte schnell die Runde in den jeweiligen Freundeskreisen. Die Aufforderung zum Kräftemessen in Wiesentheid über Facebook nahmen beide Seiten an. "Klassisches jugendtypisches Verhalten" nannte das die Jugendgerichtshilfe. "Ich war jung und dumm", sagte der Angeklagte auf die Frage nach dem Warum.
Bei Waffen hört der Spaß auf
Auch das zweite Verfahren gegen einen 19-Jährigen wurde gegen 100 Sozialstunden eingestellt. Der Mann war bei der Keilerei dabei und feuerte mehrfach seine Schreckschusspistole ab. Er saß wegen unerlaubten Waffenbesitzes auf der Anklagebank. "Er hatte eine Waffen dabei, da hört der Spaß auf", sagte der Staatsanwalt. Dass es bei ihm mit der Einstellung eng wurde, lag nicht nur an der Waffengeschichte. Bei ihm kamen eine Beleidigung und eine Körperverletzung dazu. Er hat einem Autofahrer nach einem Bremsmanöver den Mittelfinger gezeigt. Zudem war da eine Körperverletzung, die sich im Alkoholnebel der Wiesentheider Kirchweih abgespielt hat. Wie, war auch nach drei Zeugen nicht zu ermitteln. In jedem Fall hat er in einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen einen 21-Jährigen so über die Schulter geworfen, dass der mit dem Gesicht auf dem Asphalt aufgeschlagen ist und sich erheblich verletzt hat.
Auch wenn es dem Staatsanwalt schwer fiel, am Ende stimmte er der Einstellung zu. Ob die weiteren Verfahren "in der Wiesentheider Sache" auch so glimpflich ausgehen, ist allerdings offen.