
Mit einer deftigen Geldstrafe für einen 53-Jährigen und einer moderaten für dessen zehn Jahre jüngere Lebensgefährtin endete ein Drogenprozess vor dem Kitzinger Amtsgericht. Der Kleindealer muss 18 000 Euro (180 Tagessätze zu 100 Euro) zahlen. Er hatte nachweislich dreimal unerlaubt mit Betäubungsmitteln gehandelt, zweimal wurden in der Wohnung kleine Menge Drogen gefunden. Also kam zweimal unerlaubter Besitz dazu. Weil in der Wohnung auch die Lebensgefährtin lebt, war auch die mit 450 Euro (45 Tagessätze zu zehn Euro) mit dabei.
Das Urteil, das alle Beteiligten annahmen, stand am Ende eines Verfahrens, von dem ein Verteidiger vor allem im Blick auf die Zeugen sagte: "So eine sonderbare Verhandlung habe ich selten erlebt." Die hätte ganz anders ausgehen können, wenn sich die Vorwürfe in den beiden Anklageschriften bestätigt hätten, vor allem aber, wenn an den Gerüchten über das Paar und dessen Wohnung etwas gewesen wäre.
Unglaubwürdige Zeugen mit seltsamen Aussagen
Klar wurde im Lauf der Verhandlung: Die gemeinsame Wohnung im Nordosten Kitzingens stand unter Beobachtung. Ein Nachbar machte Handyvideos von den vermeintlichen Drogengeschäften auf dem Balkon gegenüber, die unterm Strich aber nichts bewiesen haben. Dann war da eine Nachbarin, deren Auftritt als Zeugin schnell vorbei war und die mit Aussagen überraschte wie: "Mein Leben wird bedroht, wenn ich hier Aussagen mache" oder: "Ich sage nichts, weil mir sonst der Angeklagte die Kehle durchschneidet." Dann gab es noch das Gerücht von einem Drogenlager und einer "gebunkerten Schusswaffe". Und schließlich waren da Kunden des Kleindealers, deren Glaubwürdigkeit zumindest in Frage stand. Am Ende blieb "nichts bis gar nichts", wie es der Verteidiger zusammenfasste.
"Gar nichts" war es dann doch nicht. Immerhin waren die 0,03 Gramm Amphetamin und die gut zwei Gramm Marihuana, die bei Wohnungsdurchsuchungen gefunden wurden. Bedeutet: Zweimal unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln. Dazu war das Gericht trotz der schwierigen Zeugen überzeugt, dass der Mann in drei Fällen Marihuana in Mengen zwischen einem und elf Gramm plus Amphetamin im Grammbereich verkauft hat. Bedeutet: Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.
Den angeklagten "gewerbsmäßigen Handel" sah das Gericht angesichts der geringen Menge nicht. Damit kam der Mann, der zwar neun Einträge im Bundeszentralregister hat, aber seit 2008 nicht mehr aufgefallen ist, an einer Freiheitsstrafe vorbei. Dass die Geldstrafe mit 180 Tagessätzen und 18 000 Euro relativ üppig ausfällt, liegt an dem Monatseinkommen, das der Mann mit 3000 Euro angeben hat. Geteilt durch 30, errechnet sich daraus die Höhe des Tagessatzes. Bei seiner Lebensgefährtin mit so gut wie keinem Einkommen wurde es dann bei 45 Tagessätzen 450 Euro.