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Kitzingen
Aus dem Gericht: Mann schlägt Frau mit Sieb im Badezimmer
Ein 24-Jähriger geht im Bad auf eine Bekannte los, verletzt sie und sperrt sie ein. Für Richterin Ingrid Johann war die Sachlage klar, für den Angeklagten dagegen nicht.
Ein junger Mann stand in Kitzingen vor Gericht (Symbolbild).
Foto: Frank Rumpenhorst | Ein junger Mann stand in Kitzingen vor Gericht (Symbolbild).
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 27.05.2021 02:13 Uhr

Sie waren ein Jahr lang – je nach Aussage – nur Freunde oder auch feste Partner, am 15. Februar 2020 sind die beiden massiv aneinandergeraten. Bei einer Auseinandersetzung im Badezimmer hat ein 24-Jähriger die ein Jahr jüngere Frau massiv mit den Fäusten traktiert, mit einem Blechsieb auf sie eingeschlagen und eingesperrt. Jetzt stand er wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor Gericht.

Der Mann kam mit einer neunmonatigen Bewährungsstrafe davon. Es hätte schlimmer kommen können. Die Staatsanwaltschaft hatte mit Blick auf die heftigen Schläge und die Folgen ein Jahr gefordert und eine Bewährung ausgeschlossen. Richterin Ingrid Johann hielt neun Monate und Bewährung für tat- und schuldangemessen. Der Teilzeitmitarbeiter eines Logistikunternehmens muss zudem 1000 Euro zahlen.

Platzwunden und Prellungen

Warum der Streit so eskaliert ist, dafür gab es unterschiedliche Versionen. Die der Frau war für das Gericht die glaubwürdigere Variante. Danach hat der Mann nachts die Frau in ihrer Wohnung besucht. Beide hatten was getrunken, der Mann erheblich mehr als die Frau. Weil die Tochter der 23-Jährigen geschlafen hat, setzte man sich ins Bad.

Als der Mann der jungen Frau Geld für Sex angeboten hat, wurde die sauer: "Ich habe das Geld genommen und es zerrissen", sagte sie dem Gericht. Danach ist der 24-Jährige ausgerastet. Er hat die Frau mit den Fäusten, dann auch noch mit einem Küchensieb geschlagen. Die Frau erlitt Platzwunden und Prellungen, hatte eineinhalb Monate lang Schmerzen. Weil sie den Krankenwagen anrufen wollte, nahm der Mann ihr das Handy ab und sperrte sie im Bad ein.

Als der sich beruhigt hatte, gab er ihr das Handy zurück, entschuldigte sich und bat sie, die Polizei nicht einzuschalten. Da allerdings machte die Frau nicht mit. "Ich werde ihm das nie verzeihen", sagte sie bei ihrem emotionalen Auftritt als Zeugin in der Verhandlung. Da ging es wegen des Einsatzes des Siebes, das zur Waffe wurde, um gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

Sinneswandel beim Angeklagten

Beides wollte der Mann lange nicht wahr haben. Alles sei ganz anders gelaufen. Nicht er, sondern die Frau sei ausgerastet, nachdem er mit ihr Schluss gemacht habe. Sie habe sich massiv selbst verletzt. Sex habe bei der Auseinandersetzung nie eine Rolle gespielt. "Die Frau lügt, kein Wort ist wahr", sagte er zu ihrer Aussage.

Vorgeschichte hin, eventuelle Beziehung her: "Sie haben die Frau misshandelt", sagte die Richterin und allein darum gehe es. Dafür gab es die  Bewährungsstrafe. Die löste einen schnellen Sinneswandel bei dem Angeklagten aus: Nachdem er zuvor wortreich und lautstark seine Version vertreten hatte, nahm er jetzt das Urteil kommentarlos an. Es ist rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft auch Ja dazu sagte.

 
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