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Kitzingen
Aus dem Gericht: Jugendlicher soll im Dauerarrest nachdenken
Hopfen und Malz verloren – so könnte man einen Fall einordnen, über dem im Kitzinger Gericht entschieden wurde. Um was es geht, hat der Verurteile wohl nicht verstanden.
Ein uneinsichtiger Jugendlicher bringt den Kitzinger Richter zur Verzweiflung (Symbolbild).
Foto: Frank Rumpenhorst | Ein uneinsichtiger Jugendlicher bringt den Kitzinger Richter zur Verzweiflung (Symbolbild).
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 29.03.2020 03:10 Uhr

Er macht keine sozialen Hilfsdienste oder nur wenige. Er lässt Termine zur Urinuntersuchung platzen. Auflagen und Weisungen lassen ihn kalt. Mit den  Worten "so geht es nicht" hat Jugendrichter Wolfgang Hülle jetzt einen 19-Jährigen für zwei Wochen in Dauerarrest geschickt. Die Hoffnung dahinter: Vielleicht begreift der junge Mann langsam, dass es so nicht weitergehen kann.

Weil er mit zwei Kumpels Getränke im Wert von rund 160 Euro und einen Fußball aus einem Sportheim gestohlen hat, saß der zur Tatzeit 17-Jährige vor dem Jugendrichter. Ein Kumpel hatte zuvor den Schlüssel besorgt. Der Diebstahl war für alle Beteiligten ein klarer Fall, auch wenn der Dieb behauptete, sein Freund habe vom Vereinsvorsitzenden persönlich die Erlaubnis gehabt, Nachschub für eine private Feier aus dem Sportheim zu holen. "Ich habe nur den Packer gemacht", sagte er, für ihn sei die Sache in Ordnung gewesen. "Das ist reine Schutzbehauptung", sagte die Staatsanwältin und das Gericht sah das auch so. Die Folge war die Verurteilung wegen Diebstahls.

Absolut unzuverlässig

Dass es ein Dauerarrest wurde und der 19-Jährige nicht mit sozialen Hilfsdiensten davon kam, liegt an der Vorgeschichte. Der junge Mann ist kein unbeschriebenes Blatt. "Wir haben uns schon mal gesehen", sagte Hülle. Der Jugendrichter hat ihn im Februar 2019 wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu 60 Stunden sozialen Hilfsdiensten verurteilt und ihm drei Drogentests verordnet. "Das ist nicht so gelaufen, wie ich mir das vorgestellt habe", fasste Hülle die Zeit danach zusammen.

Was der junge Mann nicht gemacht hat, waren die Untersuchungen auf Drogenfreiheit und den Großteil der Hilfsdienste. Auch nach einem Beugearrest lief es nicht viel besser. Dafür gab es zwei Monate nach dem Urteil mit dem Diebstahl die nächste Straftat. Von einem jungen Mann, dem die Jugendgerichtshilfe attestierte: "Ich habe ihn als absolut unzuverlässig erlebt." Man müsse ständig hinterher telefonieren. Er erscheine einfach nicht, Entschuldigungen kenne er nicht. Auch ein Jahr nach dem Urteil seien noch soziale Hilfsdienste offen. "Ich bin ziemlich ratlos", sagte die Sozialpädagogin. Für sie war klar, noch mehr Hilfsdienste bringen nichts. Sie schlug Arrest vor. Das sah die Staatsanwältin auch so und beantragte vier Wochen. Zwei Wochen standen dann im Urteil.

Dabei kann der junge Mann über seine Situation nachdenken. Er hat mehrere Ausbildungen abgebrochen. Er hat kein Einkommen. Er lebt bei einem Kumpel und wird von dem ausgehalten. "Keine festen Strukturen und eine offene Sozialprognose", fasste die Jugendgerichtshilfe zusammen. "Auge zudrücken geht nicht mehr", machte ihm Hülle klar und zeigte ihm die Perspektiven auf: "Bei der nächsten Straftat ist eine Jugendstrafe fällig, sechs Monate aufwärts." Der junge Mann nahm das Urteil sofort an. Ob er die erzieherische Absicht dahinter verstanden hat, blieb dabei eher offen.

 
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