zurück
Kitzingen
Aus dem Gericht: Ab wann genau beginnt Tierquälerei?
Ein Rentner aus dem Landkreis Kitzingen muss sich wegen Tierquälerei am Amtsgericht verantworten. Tierschützer werfen ihm brutale Schläge vor. Wie konnte es soweit kommen?
Symbolbild Pferd       -  Wie sehr darf ein Pferdebesitzer nachhelfen, wenn sein Tier aus Scheu einen Transportanhänger nicht betreten möchte? Mit dieser Frage muss sich das Amtsgericht Kitzingen in einem Prozess wegen angeblicher Tierquälerei beschäftigen. (Symbolbild)
Foto: Axel Heimken (dpa) | Wie sehr darf ein Pferdebesitzer nachhelfen, wenn sein Tier aus Scheu einen Transportanhänger nicht betreten möchte?
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 03.12.2019 11:41 Uhr

Das Pferd hatte zuletzt eine unschöne Erfahrung gemacht: Es hatte sich in einem Anhänger auf die Nase gelegt. Deshalb stand für das Tier eines fest: Einen Anhänger würde es nie wieder betreten. Das sah der Besitzer natürlich anders: Der Vierbeiner sollte so schnell wie möglich wieder daran gewöhnt werden, in einen Anhänger zu gehen und sich problemlos durch die Gegend fahren zu lassen. Beispielsweise zu Turnieren. Oder, wenn es nötig würde, auch mal zum Tierarzt.

Also schritt der 67-jährige Besitzer zur Tat: Er bat drei Bekannte – darunter die Vorbesitzerin des Tieres – um Hilfe. Gemeinsam wollten sie das Tier dazu bringen, den Hänger nicht mehr als Feind, sondern als ganz normalen Alltagsgegenstand zu sehen. Was dann an jenem 24. Juli 2018 vonstatten ging, darüber gehen die Meinungen stark auseinander.

Einigermaßen unstrittig ist, dass die Übungseinheit etwa eine Stunde gedauert haben dürfte. Klar ist zudem, dass es ein sehr heißer Juli-Tag zur Mittagshitze war. Und ebenfalls steht fest: Das Pferd ist, um das Wort stur zu vermeiden, äußerst charakterstark – es lässt sich jedenfalls so schnell nichts sagen. Die vier Pferdefreunde stellen das Training als völlig normalen Vorgang dar. Es wurde von hinten geschoben und gedrückt, ein Besen kam als eine Art verlängerter Arm ebenso zum Einsatz wie eine Schaufel.

Endlich auf dem Hänger 

Immer und immer wieder probiert, abgebrochen, zum Stressabbau eine kleine Runde gedreht – und weiter ging es. Irgendwann war des dann vollbracht, das Pferd stand auf dem Hänger. Seither, so betont der Besitzer, sei alles wieder im grünen Bereich und das Tier würde anstandslos in die Transportbox gehen.

Auf der anderen Seite gibt es eine Handvoll Leute, die etwas ganz anderes beobachtet haben. Wobei es so ist, dass die Übungen genau vor dem Anwesen von ausgewiesenen Tierschützern stattfanden, was den sich anschließenden Wirbel noch einmal verstärkte. Die Zeugen wollen schlimme Dinge gesehen haben, sprechen von einem erheblichen Leiden des Tieres und davon, dass es geschlagen und getreten worden sei. Das Tier sei "die ganze Zeit geschlagen" worden, sogar "mit voller Wucht".

"Furchtbar gezittert"

"Ich dachte, das Pferd bricht zusammen, es hat furchtbar gezittert", sagt die Hauptzeugin aus. Sie hat den Umgang mit dem Pferd als derart schlimm eingestuft, dass sie die Polizei rief. Eine weitere Zeugin hatte inzwischen begonnen, die Geschehnisse zu filmen. Der Film wurde später auch auf DVD gebrannt und liegt dem Gericht vor. Allerdings weigerten sich bei der Verhandlung sämtliche dem Gericht zur Verfügung stehenden Abspielgeräte, die DVD abzuspielen.

Auch nach den belastenden Zeugenaussagen bleibt der Angeklagte dabei: Er hat sich nichts vorzuwerfen. Er sieht die Vorwürfe, wie er mehrfach lautstark anmerkte, sowieso als "Witz". Das Auftreten des 67-Jährigen zeigt, dass hier einer sehr impulsiv ist. Einer, dem, wie es das Gericht in diesem Zusammenhang treffend anmerkte, auch schon mal die Gäule durchgehen. Die Charakterstärke des Pferdes lässt sich durchaus auch bei dessen Besitzer feststellen.

Ohne Druck geht's nicht

Die Verteidigerin, selbst Pferdefreundin, wies darauf hin, dass es ohne einen gewissen Druck nun einmal nicht gehe: Ein Pferd müsse wissen, "wer Herr im Haus ist". Nur: Wo genau ist die Grenze? Lediglich mit guten Worten komme man nun einmal nicht hin, "sonst können wir aufhören mit der ganzen Pferdegeschichte". Und: Wenn jetzt schon das Üben des Verladens bestraft werde, sei es nicht mehr weit hin und das Reiten an sich werde ebenfalls als Tierquälerei ausgelegt. Und dass sich die Dinge etwas hochgeschaukelt hätten, könnte nicht zuletzt auch an der Aufregung gelegen haben, die die Tierfreunde ins Spiel gebracht hätten.

Die Staatsanwaltschaft, die in ihrer Anklage von einem "erheblichen Leiden" des Pferdes ausgeht, betonte dagegen die Gesamtumstände: Es gehe nicht alleine um das Verladen, sondern beispielsweise auch um die Mittagshitze und um die aufbrausende Art des Besitzers.

Zu Ende gebracht werden konnte die Verhandlung im ersten Anlauf nicht: Es fehlten einige Zeugen, auf die man nicht verzichtet möchte. Zumal es bis zum Fortsetzungstermin am 29. Oktober dann auch möglich sein sollte, hoffentlich ein Abspielgerät für die CD aufzutreiben. 

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Kitzingen
Frank Weichhan
Angeklagte
Anklage
Pferdefreunde
Polizei
Rentner
Staatsanwaltschaft
Tiere und Tierwelt
Tierquälerei
Tierschützer
Tierärztinnen und Tierärzte
Zeugen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top