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Kitzingen
Auch "uralte" Kinderpornos werden richtig teuer
Besitzer von Dateien mit kinderpornografischen Inhalten werden hart bestraft.
Foto: Getty Images | Besitzer von Dateien mit kinderpornografischen Inhalten werden hart bestraft.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 15.12.2024 19:39 Uhr

Der Besitz von kinderpornografischen Inhalten gilt seit einiger Zeit zwar nicht mehr generell als Verbrechen samt Mindeststrafe von einem Jahr. Dennoch wird der Besitz solcher Dateien empfindlich bestraft. Das musste jetzt ein 36-Jähriger in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Kitzingen zur Kenntnis nehmen.

Bei der Durchsuchung seiner Wohnung waren vor gut zwei Jahren auf verschiedenen Handys und Laptops 23 Dateien mit "sehr jungen Kindern" und sechs Dateien mit Jugendlichen in eindeutigen Stellungen oder Aktivitäten gefunden worden. Dafür hat Richterin Ilka Matthes den bisher strafrechtlich unauffälligen Mann zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Er muss 7500 Euro zahlen.

Der Staatsanwalt hatte ein Jahr und 10.000 Euro gefordert, was vier Monats-Nettoeinkünften entspricht. Für die Verteidigung hätten auch sechs Monate und zwei Monatsgehälter gereicht und das mit dem umfassenden Geständnis begründet. Das Urteil lag dazwischen.

An einschlägigen Chats beteiligt

Der Mann hatte gleich zu Beginn alles eingeräumt, so dass die Richterin zusammenfassen konnte: "Stimmt alles, was in der Anklage steht." Er sei mit 14 oder 15 Jahren nach traumatischen Erlebnissen mit seinem Stiefvater irgendwann auf Plattformen mit sexuellem und kinderpornografischen Inhalten gelandet. Dort habe er sich an einschlägigen Chats beteiligt. Im Lauf der Jahre habe er immer wieder Dateien bekommen. "Dass er die abgespeichert hat, war sein Fehler", sagte die Verteidigerin, die ihm auch bestätigte: "Eigentlich ist er voll nett."

Wie der "nette Kerl" sagte, habe er schon vor der Hausdurchsuchung, spätestens nach der Geburt einer Tochter eine Woche vor der Razzia, mit dem Thema abgeschlossen. Er habe alle Dateien gelöscht. Dass es dann doch nicht alle waren und er einige "uralte Dateien" auf alten Geräten übersehen hatte, wurde im zum Verhängnis.

Beziehung gescheitert

Die Durchsuchung hatte für ihn gravierende Folgen. Die Funde und die anstehende Verhandlung hätten dafür gesorgt, dass die Beziehung scheiterte, sagte er dem Gericht. Um die Tochter kümmere er sich aber weiterhin. Auch sonst habe er sein Leben im Griff, lebe in geordneten Verhältnissen und habe klare Vorstellung, wie es weitergehen soll.

Das gilt nicht nur beruflich. Wenn das Ergebnis der Verhandlung klar sei, wolle er sich in psychotherapeutische Behandlung begeben, um eventuelle Probleme abzuklären, sagte er und: "Ich weiß, dass das falsch war und werde das Urteil akzeptieren." Das tat er dann auch. Die Staatsanwaltschaft machte auch mit. Das Urteil ist rechtskräftig.

 
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