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Albertshofen
Anklage wegen versuchter Tötung: Eifersüchtiger Mann bedrohte im Landkreis Kitzingen Ex-Frau mit Kettensäge
Ein 37-Jähriger aus Albertshofen steht demnächst vor Gericht. Er ging auf seine Ex-Frau und einen Freund los. Von der Tat soll es Videoaufnahmen geben.
Zu ungewöhnlichen Mitteln griff ein eifersüchtiger 37-Jähriger in Albertshofen. Nun muss er sich wegen versuchter Tötung vor Gericht verantworten.
Foto: Oliver Berg, dpa | Zu ungewöhnlichen Mitteln griff ein eifersüchtiger 37-Jähriger in Albertshofen. Nun muss er sich wegen versuchter Tötung vor Gericht verantworten.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:53 Uhr

Aus verschmähter Liebe verlor ein 37-Jähriger aus Albertshofen (Lkr. Kitzingen) zuerst die Beherrschung und dann seine Freiheit. Aus Eifersucht soll er Ende März mit einer Kettensäge auf seine Exfrau und einen Freund von ihr losgegangen sein. Das bringt ihn jetzt wegen versuchter Tötung vor Gericht. 

Der eifersüchtige Mann war nach Polizeiangaben am 23. März mit der Kettensäge in der Hand am Wohnhaus seiner getrennt lebenden Ehefrau aufgetaucht, wo er sich drohend aufgebaut und sie beleidigt haben soll. Die Polizei meldete den Vorfall vier Tage später, der dann eskaliert war.

Säge eingeschaltet, auf Freund losgegangen

Wie sich bei späteren Ermittlungen herausstellte, "war der Mann auch auf einen 43- jährigen Bekannten der Frau mit der Säge losgegangen und hatte diesen hierbei leicht verletzt", so Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Frau und dem 43- jährigen Bekannten war es demnach gelungen, dem 37-Jährigen die Säge abzunehmen. Von dem Vorgang soll es Videoaufnahmen geben, die den Fall dokumentieren. 

Im Zuge der folgenden Ermittlungen wurde bekannt, dass der 43-Jährige bei dem Vorfall leicht verletzt worden war, als der eifersüchtige Ex-Mann die Kettensäge einschaltete und auf ihn losging. Die Polizei nahm den 37-Jährigen fest. Der Vorwurf: versuchter Totschlag.

Vier Monate später sieht er nun seinem Prozess entgegen. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat Anklage wegen der lebensbedrohlichen Handlung erhoben. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach auf Anfrage. Ein Termin steht noch nicht fest.

 
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