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Kitzingen
Angeklagter spricht von "Wahnsinn": Wegen 6 Euro in den Knast?
Ein 42-Jähriger klaut in einem Laden ein paar Kosmetik-Tester. Der Staatsanwalt fordert vor Gericht vier Monate Gefängnis. Das Problem ist nicht der geringe Wert der Beute.
Weil er ein paar Make-up-Tester für seine Freundin klaute, hätte ein 42-Jähriger fast ins Gefängnis gemusst.
Foto: Christin Klose, dpa | Weil er ein paar Make-up-Tester für seine Freundin klaute, hätte ein 42-Jähriger fast ins Gefängnis gemusst.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 10.02.2024 15:53 Uhr

Es scheint wie eine Manie: Seit 1993 hat der Mann eine Serie von Straftaten begannen. 23 Einträge finden sich im Bundeszentralregister (BZR). Jetzt ist ein Diebstahl dazugekommen. Die Kosmetik-Tester, die er in einem Markt mitgehen ließ, waren zwar nur sechs Euro wert, hätten den 42-Jährigen aber beinahe hinter Gitter gebracht.

Mit Blick auf die Vorstrafenliste war für die Staatsanwältin klar: "Alle bisherigen Urteile haben keine Wirkung gezeigt." Es sei immer wieder zu Straftaten gekommen. Auch wenn es nur um sechs Euro ging, beantragte sie eine Freiheitsstrafe von vier Monaten – ohne Bewährung. Richterin Ingrid Johann hielt die vier Monate auch für angemessen. Allerdings wollte sie den Mann nicht direkt hinter Gitter schicken.

Die Richterin lässt nochmal Gnade vor Recht ergehen

"Ich habe noch eine gewisse Hoffnung, dass sie künftig keine Straftaten mehr begehen", sagte sie. Deshalb gab es noch einmal Bewährung. Die läuft drei Jahre. Der Mann bekommt einen Bewährungshelfer und muss 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. "Jetzt haben Sie es selbst in der Hand", sagte die Richterin dem 42-Jährigen. Der Mann, der den Antrag der Staatsanwältin als "Wahnsinn" bezeichnet hatte, atmete nach dem Urteil hörbar auf und versprach, sein Leben endlich in den Griff bekommen zu wollen.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe vom Anfang an eingeräumt. "Es war nicht richtig, was ich gemacht habe", sagte er, versuchte die Tat aber zu relativieren. Er habe drei Make-Up-Tester mitgenommen, um seiner Verlobten zu helfen. Die habe Narben im Gesicht, die sie abdecken müsse. In Corona-Zeiten sei das Testen der Kosmetika aber nicht möglich gewesen. Also habe er sich entschlossen, die Tester mitzunehmen und zu Hause ausprobieren zu lassen. Dazu kam es nicht, weil er mittels der Überwachungskameras von einem Detektiv beobachtet wurde.

Es gab ein Hausverbot, die Polizei wurde eingeschaltet, und das Verfahren nahm seinen Lauf, auch wenn es nur um sechs Euro ging. Das Problem in dieser Verhandlung hatte die Richterin vor sich liegen. "Ich habe hier ein dickes Buch", sagte sie, und darin finden sich 23 Eintragungen quer durch das Strafgesetzbuch. Da die Vorstrafen mit in die Strafzumessung einfließen, wurde es am Ende knapp für den Angeklagten. Er kam nur haarscharf am Knast vorbei.

 
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  • S. S.
    Warum hat der Staatsanwalt nicht 4 Monate Sozialstunden gefordert?
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  • P. K.
    40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten ergäben beim Wert der Beute einen Stundenlohn von 0,15€ sofern der Täter die Beute zum Nennwert verscherbeln hätte können.
    Wenn hier jemand Gewinn gamacht hat, dann der Staat, also wir. Der Täter muss ja auch alle Kosten des Verfahrens tragen.
    So billige Arbeitskräfte für die Allgemeinheit finden sich selten und schon deshalb sollte der Täter mal über seine Dummheit nachdenken.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Bei Diebstahl zeigt die Justiz Stärke - bei Clankriminalität erkenne ich NICHTS.
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  • H. Z.
    Den hätte der damalige sogn. "Richter gnadenlos", Ronald Schill aus Hamburg, wohl schon nach dem dritten Vergehen gezeigt, wie er denkt, solche Täter nachhaltig resozialisieren zu können. Nämlich in einer JVA.
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  • U. A.
    Was für ein Urteil, Wahnsinn. Muss er erst jemanden umbringen, um dann (eventuell?) in den Knast zu kommen?

    Wer kam für die Kosten der bisherigen 24 Verfahren auf? Ich will dabei gar nicht mutmaßen, wieviele Verbrechen er insgesamt begangen hat ohne erwischt zu werden.
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  • S. C.
    "Wahnsinn" ist in meinen Augen nicht die Forderung nach Haft, sondern die Tatsache, daß dieser Herr bereits 23 (!) Straftaten verübt hat (und somit 23 Verhandlungen), und immer noch nichts dazugelernt hat.

    Bestimmt hat er jedesmal beteuert, daß er sich ändern will. Warum sollte man das diesmal glauben?
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  • D. H.
    Der Mann bräuchte evtl. eine Therapie, damit er nicht mehr rückfällig wird.
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  • M. D.
    Die bayerische Justiz zeigt wieder einmal, dass sie völlig den Bezug zur Realität verloren hat.

    Die Hybris und gönnerhafte "Gnade", die hier zur Schau gestellt wird, spricht im Jahr 2021 außerhalb der Justiz-Blase nur noch ganz schlichte Gemüter an.

    Allein ein Tag "Haft" kostet den Steuerzahler 250 Euro.

    Peinlich, wie so etwas auch noch medial zelebriert wird.
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