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Kitzingen
Amtsgericht Kitzingen: Drogen und Alkohol als Begleiter kosten jungen Mann viel Geld
Ein 24-Jähriger war mit über zwei Promille auf dem Fahrrad unterwegs und hat zudem Marihuana besessen. Dafür gab es erst zwei Strafbefehle und dann eine Verhandlung.
Alkohol- und Marihuanakonsum (Beispielbild) führten einen 24-Jährigen vors Amtsgericht in Kitzingen.
Foto: Daniel Karmann, dpa | Alkohol- und Marihuanakonsum (Beispielbild) führten einen 24-Jährigen vors Amtsgericht in Kitzingen.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:23 Uhr

Kein Job, kein Geld, keine Wohnung, keine Familie, aber jede Menge Probleme, auch psychische: Ein 24-Jähriger lebt in einer vom Gericht bestätigten "schwierigen Gesamtsituation". Sein Ausweg: Alkohol und Marihuana. "Damit will er seine Probleme in Watte packen", sagte sein Verteidiger. Das klappt aber nicht. Immer wieder kommt er mit dem Gesetz im Konflikt und landet vor Gericht.

Es war wieder einmal so weit. Der zurzeit arbeitslose Mann war im März 2023 am Dreistock in Kitzingen mit einen E-Bike aufgefallen. Das Problem: Er hatte 2,02 Promille Alkohol im Blut. Dazu wurde auch noch Drogenkonsum festgestellt.

Anfang Mai fand die Polizei in seiner Wohnung 0,3 Gramm Marihuana. Für beide Fälle gab es je einen Strafbefehl. Für die Fahrt mit Drogen und Alkohol gab es eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 65 Euro (3250 Euro). Im zweiten Fall kamen für den Drogenbesitz 30 Tagessätze zu 65 Euro (1950 Euro) dazu. Gegen beide Strafbefehle legte der Mann Einspruch ein. Damit kam es zur Hauptverhandlung vor dem Kitzinger Amtsgericht.

Dort stellte der Verteidiger klar: Die Straftaten hat es gegeben. "Mein Mandant räumt beides ein." Ziel des Einspruchs sei die Reduzierung der Anzahl und der Höhe der Tagessätze. Bei der Höhe waren sich schnell alle Beteiligten einig. "Die geschätzten 65 Euro sind zu hoch", sagte Richterin Ilka Matthes. Die würden nämlich ein Einkommen von knapp 2000 Euro voraussetzen. Davon ist der Mann derzeit meilenweit entfernt. Er hat so gut wie kein Einkommen, schnorrt sich bei Freunden und Bekannten durch.

Bei der Anzahl der Tagessätze gingen die Meinungen leicht auseinander. Die Staatsanwältin hielt 65 Tagessätze für bei beide Straftaten für angemessen. Der Verteidiger kam auf 55. Er verwies auf die 0,3 Gramm Marihuana, die gefunden wurden. Eine so geringe Menge werde nur in Bayern ein Problem. In anderen Ländern würde die Polizei bei einer solchen Menge keinen Finger rühren.

Die Richterin lag genau dazwischen. 60 Tagessätze stehen im Urteil; die Höhe legte sie auf zehn Euro fest. Damit zahlt der Mann am Ende 600 Euro statt der ursprünglich in den Strafbefehlen vorgesehenen 5200 Euro. Ein Einspruch, der sich gelohnt hat.

Ob der Mann damit seine Probleme los hat, ist offen. Sein Drogenproblem hat er nach eigenen Angaben nach einer Therapie weitgehend im Griff. Das mit dem Alkohol will nicht so recht klappen. Wie es da weitergehen soll, konnte er dem Gericht nicht sagen. Einzige Hoffnung ist ein neuer Job und damit die Chance, seine "schwierige Gesamtsituation" zu verbessern.

 
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