Das Jugendschöffengericht tat sich schwer. Eine mehr als zweijährige Jugendstrafe stand im Raum. Am Ende kam ein 19-Jähriger mit drei Wochen Dauerarrest für zwei Fälle von Hausfriedensbruch davon. Er stand zum Tatzeitpunkt unter offener Bewährung. Der lange Aufenthalt im Gefängnis bleibt ihm erspart.
Dass er nicht hinter Gitter musste, lag an der "nicht ungünstigen Sozialprognose", die der Vertreter der Jugendgerichtshilfe dem 19-Jährigen ausstellte. Das bedeutet: Der junge Mann hat nach mehreren Fehlstarts gerade eine Ausbildung angetreten, hat ein Anti-Agressionstraining erfolgreich absolviert, trinkt keinen Alkohol mehr und scheint "in die Spur zu kommen".
Das war lange nicht so. Probleme mit dem "agressven und respektlosen" jungen Mann gab es schon in der Schule und auch danach. Fünf Einträge im Bundeszentralregister machen das deutlich. Einer hätte ihn jetzt fast in den Knast gebracht. Am 19. März 2019 hat ihn das Jugendgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt, ohne Bewährung. Der alkoholisierte Jugendliche hatte einen Radfahrer massiv geschlagen und getreten. In der Berufung sah das Landgericht das anders. Dort blieb es zwar bei der Jugendstrafe. Die wurde aber mit vielen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt.
Das Urteil war gerade ein halbes Jahr rechtskräftig, als der 19-Jährige kurz hintereinander wieder zwei vorsätzliche Straftaten begann. Einmal war er mit vier Kumpeln durch eine offene Türe in die "alte Amischule" in den Marshall Heights eingedrungen. "Ich wollte ein wenig Nervenkitzel haben", sagte er auf die Frage nach dem Warum. Die Sache flog auf; die Polizei nahm die fünf ungebetenen Besucher in Empfang. Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs folgte.
Das gilt auf für einen nächtlichen Besuch im Kitzinger Freibad ein paar Wochen später. Diesmal hatte ein dort arbeitender Bekannter einen Schlüssel dabei. Und der 19-Jährige ging wieder mit. Der Besuch war wieder schnell vorbei. Nach einem gemeinsamen Bad im Schwimmbecken war die Polizei da. Wieder gab es eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Beide Straftaten räumte der 19-Jährige ein. Warum er mitgemacht hatte, obwohl er unter Bewährung stand und wusste, dass Gefängnis droht, konnte er nicht so richtig erklären.
Klar war im Gerichtssaal: Die von "Gruppendynamik" und "Mitläufertum" geprägten "jugendtypischen Straftaten" haben einen andere Qualität und sind mit der gefährlichen Körperverletzung nicht zu vergleichen. Dennoch stand die Frage im Raum: Soll das Urteil von 2019 einbezogen werden oder nicht? Eine Einbeziehung hätte eine mehr als zweijährige Jugendstrafe bedeutet. Eine Bewährung wäre damit ausgeschlossen gewesen.
Das Gericht ging einen anderen Weg, auch wenn der Vorsitzende Wolfgang Hülle betonte: "Wir haben uns schwer getan." "Aus erzieherischen Gründen von ganz besonderem Gewicht" entschied sich das Gericht dafür, die Jugendstrafe nicht einzubeziehen. Die beiden Straftaten wurden separat abgeurteilt. Drei Wochen Dauerarrest hielt das Gericht für tat- und schuldangemessen.
Hülle gab dem Angeklagten mahnende Worte mit auf den Weg. Die weitere Entwicklung und die günstige Sozialprognose hänge an der gerade begonnenen Ausbildung. Hülle sagte: "Sehen sie zu, dass Sie das hinkriegen."