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IPHOFEN
Amt für Landwirtschaft lehnt Anbau ab
Ralf Weiskopf
 |  aktualisiert: 08.01.2016 10:07 Uhr

„Jetzt beschäftigen wir uns zum dritten Mal mit dem Thema“, machte am Montagabend Ratsmitglied Otto Kolesch seinem Unmut Luft. Das Thema ist der Anbau an eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle, den Otmar Belz in Nenzenheim errichten möchte. Die Halle selbst, deren Ausmaße bei der Genehmigung damals unterschätzt worden waren (wir berichteten), stand am Montag erneut auf der Tagesordnung des Bauausschusses.

Der Grund: Das Landratsamt Kitzingen hat vor wenigen Tragen mitgeteilt, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kitzingen in einer Stellungnahme erklärt habe, das es sich bei dem von Belz geplanten Anbau um kein privilegiertes Bauvorhaben handle und es deshalb nicht genehmigungsfähig sei. Weiter hieß es in der Stellungnahme, dass eine geplante Aussiedlung des Betriebes, die als Zweck für den Neubau angegeben worden sei, nicht realisiert werde. Die Lagerhalle werde derzeit fast ausschließlich zur Erzeugung und den Verkauf von Solarstrom genutzt.

Einer der Gründe für den Anbau und dessen Gestaltung, dem der Stadtrat bereits zugestimmt hatte (wir berichteten), war, die derzeit hochaufragende Dachfläche optisch besser in das Landschaftsbild zu integrieren. Eine Entscheidung, zu der das Gremium auch aktuell noch steht.

Es entwickelte sich um das Bauvorhaben eine längere Debatte, in die auch der Antragsteller mit einbezogen wurde. Der erklärte auf mehrmalige Nachfrage durch Bürgermeister Josef Mend, dass er nach wie vor Interesse an dem Anbau habe, zumal er dafür bereits in die Planung und die geforderte Prüfung der Statik investiert habe. Man einigte sich schließlich darauf, dass bei einem gemeinsamen Termin mit dem Landratsamt, dem AELF, der Stadt und dem Antragsteller eine Lösung gesucht werden soll.

Die weiteren Themen:

• Vertagt wurde die die Entscheidung über einen Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Iphofen Ost“.

• Zugestimmt hat der Ausschuss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Hündlein samt der zugehörigen Satzung, nachdem im Vorfeld keine Einwände von Trägern öffentlicher Belange eingegangen waren.

• Mit der Ausgabe von Anliegerausweisen möchte die Stadt der Parkplatzproblematik in der Mainbernheimer Straße Herr werden. Bevor es dazu kommt, sollen die Betroffenen dazu befragt werden.

• Keine Mehrheit fand der Antrag von Rainer Fell, die angrenzenden Grundstückseigentümer mit bis zu 75 Prozent an den Kosten für den Unterhalt von Wirtschaftswegen und Wasserläufen zu beteiligen. Fell bezog sich dabei auf das Straßenbaurecht, wo dies ähnlich geregelt ist. Eine solche Beteiligung lässt laut Mend das Landesbaurecht nicht zu, es sei denn, alle Betroffenen wären damit einverstanden.

 
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