
Der Alpaca-Hof in Neuses am Berg erweitert sein Angebot. Wie in der Bauausschusssitzung in Dettelbach am Donnerstagabend bekannt wurde, soll am ehemaligen Sportplatz, neben den vorhandenen Alpaca-Stallungen, ein "Dorfladen mit kleiner Gastronomie, ein Spielplatz und zwölf Stellplätze für Fahrzeuge mit einer durchschnittlichen Verweildauer von etwa sieben Tagen entstehen".
Ein Voranfrage stand schon im September auf der Tagesordnung des Ausschusses, damals wurde beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. In diesem sind die Grenzen für das Vorhaben sehr eng gezogen, quasi vergleichbar mit einem Bauantrag. In den weiteren Gesprächen zwischen Antragsteller, Planungsbüro und Verwaltung wurde dann aber festgestellt, dass genaue Gebäudeabmessungen noch nicht festliegen, deshalb sollte aus dem vorhabenbezogenen ein qualifizierter Bebauungsplan werden, der die Baugrenzen vorschreibt. Die Festlegung "Sondergebiet, das der Erholung dient" soll weiter bleiben. Und nach wie vor wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt, dass die Antragsteller für die Verfahrenskosten, auch für die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans, aufkommen.
Stadt ist immer Herrin des Verfahrens
Auf Nachfrage von Raimund Sauer, bestätigte Bürgermeister Matthias Bielek, dass die Stadt immer Herrin des Verfahrens ist, die Festsetzung im Bebauungsplan sollen sehr eng gesetzt werden. Damit ist auch klar, dass der fertige Bebauungsplan und der städtebauliche Vertrag final vom Bauausschuss abzusegnen sind. Zudem kann die Stadt das Verfahren jederzeit abbrechen.
In Neuses selber, so die Information im Ausschuss, wird das Vorhaben positiv gesehen, der große Spielplatz und auch der Dorfladen können eine Aufwertung des Stadtteils werden. Dass die geplanten zwölf Stellplätze wohl überwiegend für Wohnmobile sein dürften, wurde am Rande erwähnt.
Auch wenn der Nachbar bezüglich der Abstandsfläche zustimmt, der Bau einer Doppelgarage im Schernauer Baugebiet könnte für den Bauherrn teuer werden. Im ursprünglichen Antrag wurde zwar der Bau des Hauses genehmigt, für die Garage eine Zustimmung allerdings zurück gestellt. Das Problem: Die Gebäude haben unterschiedliche Höheneinstellungen, die nötige Stützmauer übersteigt die zulässige Höhe von einem Meter um über 80 Zentimeter. Da es in dem Gebiet noch einige freie Bauplätze gibt, machte Bielek deutlich, dass der Ausschuss immer "große Bauchschmerzen bei Präzedenzfällen bezüglich einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hat". Einstimmig versagten die Räte der Befreiung von der zulässigen Höhe. In der Folge könnte dies auch den Rückbau des bisherig Gebauten, etwa des Fundaments, bedeuten. Das letzte Wort hat aber das Landratsamt.
Kompromiss für Bau einer Lagerhalle gefunden
Dass Ausschuss und Verwaltung durchaus zu Kompromissen bei Befreiungen vom Bebauungsplan fähig und bereit sind, zeigt ein Beispiel aus dem Gewerbegebiet Ost. Dort wurde für den Bau einer Lagerhalle in der Novembersitzung eine Befreiung abgelehnt, um ebenfalls keinen Präzedenzfall zu schaffen. Ursprünglich sollte die Baugrenze um zwei Meter überschritten werden, was nicht mehr einer geringfügigen Überschreitung entsprach. In der direkten Nachbarschaft liegen keine vergleichbaren Fälle vor. Mit knapper Mehrheit von 4:3 Stimmen wurde die Befreiung abgelehnt.
Nach Gesprächen mit dem Landratsamt Kitzingen und einer "Meinungsabfrage im Bau- und Agrarausschuss" im Dezember, konnte nun ein Kompromiss gefunden werden. Die Halle wird ein wenig nach Norden verschoben, so dass die Baugrenze nur noch um einen Meter überschritten wird, was als geringfügige Überschreitung gewertet werden kann. Die Befreiung erfolgte einstimmig.