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Albertshofen
Albertshofen baut Tiny Houses in Eigenregie
Auf diesem Grundstück in der Neubaustraße 31 plant der Albertshöfer Gemeinderat eine Nachverdichtung durch zwei Tiny-Häuser, die auch ohne staatliche Förderung gebaut werden sollen.
Foto: Hartmut Hess | Auf diesem Grundstück in der Neubaustraße 31 plant der Albertshöfer Gemeinderat eine Nachverdichtung durch zwei Tiny-Häuser, die auch ohne staatliche Förderung gebaut werden sollen.
Hartmut Hess
 |  aktualisiert: 07.12.2024 02:31 Uhr

Als eines der letzten Kommunalparlamente im Landkreis Kitzingen beschloss der Albertshöfe Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die neuen Hebesätze für die Grundsteuern. Dabei stimmte eine deutliche Mehrheit des Gremiums (nur Bürgermeister Horst Reuther, Peter Reidelbach und Klaus Richter waren dafür) gegen den Vorschlag des Kämmerers der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Michael Schmitt, der einen Hebesatz von 445 Prozentpunkten plus zehn als Risikoaufschlag und künftig 145 Prozentpunkte plus zehn Punkte Risikoaufschlag für passend erachtet hatte.

Der Kämmerer hatte bei A und B jeweils einen Risikoaufschlag von zehn Punkten empfohlen, was aber keine Mehrheitfand. Es entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, ob denn die Gemeinde nicht eher weniger Steuern einnehmen soll, um die Bürgerinnen und Bürger weniger zu belasten. "Das ist ein unbequemes Thema", fand der Bürgermeister, schwinge doch immer ein negativer Touch mit, wenn die Gemeinde Steuern erheben muss.

Letztlich beschloss eine 10:3-Mehrheit, dass für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) der Hebesatz ab kommenden Jahr 435 Prozentpunkte betragen soll und 155 Prozentpunkte für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke). Dass die Bemessungsgrundlagen der Finanzämter maßgeblich sind und diese sich stark verändern werden, zeigt die Veränderung der Hebesätze, die bislang bei 325 Prozentpunkten für die Grundsteuer A und 275 Prozentpunkten für die Grundsteuer B gelegen waren. Da Kommunen sind gehalten, die Hebesätze so festzulegen, dass Aufkommensneutralität erreicht werden soll. Das heißt, dass jetzt völlig andere Hebesätze zu den bisherigen Steuereinnahmen führen sollen.

Schlechte Nachrichten musste der Bürgermeister von der Regierung von Unterfranken verkünden. Die Gemeinde hat vor, zwei Tiny-Häuser in der Neubaustraße errichten zu lassen und hatte dafür einen Antrag auf Förderung aus dem Wohnbauförderprogramm gestellt. Dieser wurde jetzt aus verschiedenen Gründen abgelehnt, hauptsächlich habe die nicht ausreichende Barrierefreiheit dazu geführt. Das rief die Sozialdemokraten Barbara Hügelschäffer und Gerhard Uhl auf den Plan, denen das Projekt ohne Förderung zu teuer erschien. Doch die große Mehrheit am Ratstisch sah das anders und das Gremium hielt am Grundsatzbeschluss für die Tiny-Häuser fest – jetzt kann die Ausschreibung erfolgen.

 
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