Neue Hebesätze haben die Mitglieder des Markt Einersheimer Gemeinderats für die Grundsteuern ab dem 1. Januar 2025 beschlossen. Dann erhebt die Gemeinde für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) einen Hebesatz von 140 Prozentpunkten und für die Grundsteuer B (private Grundstücke) von 200 Prozentpunkten. Die Neuregelung soll möglichst aufkommensneutral erfolgen, gesetzliche Pflicht ist es jedoch nicht. In Markt Einersheim sinken die Hebesätze rapide, doch die endgültigen Ergebnisse für die Kommunen sind noch abzuwarten.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung der Grundsteuern für verfassungswidrig erklärt hatte, brachte die Bundesregierung eine Neuregelung auf den Weg und der Freistaat Bayern nahm eine Öffnungsklausel wahr, um ein eigenes Gesetz zu erlassen. Grundsatz ist künftig nicht mehr die bisherige Einzelbewertung, sondern jetzt wird ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt.
Beträge ändern sich für Einzelne teilweise markant
Die Markt Einersheimer folgten beim Berechnungsverfahren einem Vorschlag des Bayerischen Gemeindetags, der auf Sonderauswertungen der Finanzbehörden basiert. Günther Schell, Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Iphofen, gab zu bedenken, dass die Thematik die Bürgerinnen und Bürger schon seit zwei Jahren beschäftige. Durch Bescheide der Finanzämter sei schon offenbar geworden, dass sich die Grundsteuer-Beträge für den Einzelnen oder die Einzelne teilweise markant verändert werden.
"Wir werden uns in der VG wohl im Mittelfeld der Gemeinden und ihrer Hebesätze bewegen", sagte Günther Schell. Er ließ wissen, dass der Iphöfer Stadtrat tags zuvor das gleiche Modell beschlossen habe.
Endergebnis der Grundsteuer ist laut dem Bürgermeister noch offen
"Wir werden uns jetzt für das kommende Jahr herantasten", bemerkte Bürgermeister Herbert Volkamer, der deutlich machte, dass jetzt ein Beschluss gefasst werden musste, auch wenn das Endergebnis noch offen bleibe. "Unter dem Strich werden wir die gleichen Summen wie bisher einnehmen, nur mit anderen Hebesätzen zu anderen Bemessungswerten."
Unabhängig vom jetzigen Beschluss, habe der Gemeinderat jedes Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen über die Hebesätze neu zu befinden. Günther Schell informierte, dass die Steuerbescheide möglichst noch vor Jahresende verschickt werden sollen. Sollten Fehler zu korrigieren oder andere Einspruchsgründe vorhanden sein, sei dafür ausschließlich das Finanzamt zuständig, die Gemeinde habe damit nichts zu tun.