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Hellmitzheim
Achtung, Einsturzgefahr! Warum der Traum vom Haus auf dem Adelsberg in Hellmitzheim nur zum Teil geplatzt ist
Ein Altbergbau hat den Hang im Iphöfer Stadtteil zur gefährlichen Angelegenheit gemacht. Jetzt hat das Bergamt Nordbayern die Konsequenzen gezogen. Sie sind endgültig.
Unter dem Adelsberg in Hellmitzheim gab es früher ein Gips-Bergwerk. Der ehemalige Untertagebau sorgt jetzt dafür, dass das Gebiet nicht mehr betreten werden darf.
Foto: Eike Lenz | Unter dem Adelsberg in Hellmitzheim gab es früher ein Gips-Bergwerk. Der ehemalige Untertagebau sorgt jetzt dafür, dass das Gebiet nicht mehr betreten werden darf.
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:28 Uhr

Es ist nur ein kleiner Berg, aber er macht gerne große Schlagzeilen: Das Plateau des Adelsbergs in Hellmitzheim liegt so schön, dass es immer wieder Überlegungen gab, dort ein Baugebiet zu errichten. Damit ist es jetzt vorbei, der Berg kommt endgültig zur Ruhe: Wie das bei der Regierung von Oberbayern angesiedelte Bergamt Nordbayern mitteilt, gibt es für den Berg ab sofort ein Betretungsverbot. Das gilt für den Bereich der Streuobstwiesen sowie brachliegende Flächen. Damit ist klar: Die Streuobstwiese hat gewonnen. 

Das erlassene "Betretungs- und Befahrungsverbot" sei nichts anderes als eine "Gefahrenabwehr", da sich unter dem Hang ein Altbergbau befindet, heißt es in der Mitteilung. Im Bereich des ehemaligen Gipsbergwerks bestehe "ein erhöhtes Risiko für Tagesbrüche, die eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit der Bevölkerung darstellen können". In den vergangenen Jahren wurde der Adelsberg im Winter insbesondere als Rodelhang genutzt, was fortan nicht mehr gestattet ist.

Eine Verfüllung kommt nicht in Frage

Vom Verbot sind nur wenige Ausnahmen zugelassen, beispielsweise zur Bewirtschaftung des Streuobstbestandes. Vor Ort weisen Warnhinweisschilder auf die Gefahr hin. Wie es weiter heißt, ist eine Verfüllung der ehemaligen Bergbaustollen "nicht möglich bzw. wäre aufgrund der großflächigen Ausdehnung mit unzumutbar hohen Kosten verbunden". 

Nicht zuletzt wegen möglicher Bebauungspläne hatte das Bergamt noch einmal größere Untersuchungen in Auftrag gegeben – mit jetzt klaren Ergebnissen. Diese würden "erstmalig das erhöhte Gefährdungspotenzial durch die großflächige Ausdehnung der Hohlräume im Untergrund" zeigen, heißt es dazu aus dem Amt.

Für das geplante kleine Baugebiet auf dem Adelsberg hat das vom Bergamt ausgesprochene Betretungsverbot nur begrenzt Auswirkungen. Wie Iphofens Bürgermeister Dieter Lenzer im Nachgang der Mitteilung erklärt, fallen nur zwei Bauplätze im Osten weg, sechs bis acht weitere Bauplätze im Westen könnten aber ausgewiesen werden. Und: Für die bestehende Bebauung seien die Ergebnisse des Bergamts eine gute Nachricht. Für sie bestehe keinerlei Risiko. Aus der Mitteilung des Bergamts war das so nicht hervorgegangen. Im Gegenteil heißt es dort: "Das Bergamt Nordbayern wird die Gefahrensituation weiter überwachen und eine regelmäßige Evaluierung der Risikolage vornehmen." 

Das alte Bergwerk wurde von 1885 bis 1957 zur untertägigen Gewinnung von Gips betrieben. Bis Ende der 1950er-Jahre steckte der Berg voller Leben. Er war reich gefüllt mit Gips, dem weißen Gold, das die im Ort ansässige Firma Müller schürfte und in einem Brennofen veredelte. Ein kleiner Betrieb, in dem weitgehend Leute aus dem Dorf arbeiteten. Das Gestein wurde seinerzeit gesprengt und mit kleinen Loren aus dem Berg transportiert, was letztlich zu den Hohlräumen führte.

In einer ersten Version des Artikels hieß es, das Baugebiet sei in Gänze unmöglich. Vom Begehungsverbot betroffen ist laut Bürgermeister Lenzer aber nur ein Teil des Adelsbergs im Osten. Zwei Bauplätze fallen deshalb weg, sechs bis acht weitere seien möglich.

 
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  • Jürgen Sobtzick
    Kleiner Hinweis: Das Bergamt Nordbayern ist bei der Regierung von Oberfranken angesiedelt und nicht in Oberbayern.
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  • Norbert Eusemann
    Wir Deutsche sind gründlich. Um eventuelle (Bergbau) Schäden in einem künftigen Baugebiet zu vermeiden, was sinnvoll ist, nimmt die Behörde den Vorschlaghammer und schlägt zu. Das ist nicht nachvollziehbar und Verständnis dafür kann sicher keiner erwarten.
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  • Peter Koch
    Leider hat die Streuobstwiese auch verloren weil sie, wegen Betretungsverbot, nicht mehr gepflegt werden darf. Wer zuwider handelt wird vom Erdboden verschluckt.
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  • Roland Albert
    Genau. So wie die vielen anderen, die auf unerklärliche Weise dort verschwunden sind.
    Baugebiet nein, kann man nachvollziehen.
    Betretungsverbot ist lächerlich. Hoffentlich weiss das Wild dort auch, dass es da nicht mehr laufen darf.
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  • Michael Zink
    Das dachte ich erst auch. Dann habe ich aber gelesen:
    "Vom Verbot sind nur wenige Ausnahmen zugelassen, beispielsweise zur Bewirtschaftung des Streuobstbestandes."
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  • Peter Koch
    Gelesen hab ich das auch, aber glauben kann ich es nur schwerlich. Kleine, leichte Kinder dürfen nicht schlittenfahren. Aber große, schwere Streuobstbauern dürfen mit Zentnern von Streuobst beladen auf der Wiese herumlaufen und vielleicht gar mit dem Traktor fahren. Das gibt doch keinen Sinn.
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