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Abtswind
Abtswinder Rat entscheidet über Bürgerbegehren zur Kläranlage
Eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern will den Ausbau der eigenen Anlage anstatt eines Anschlusses nach Wiesentheid. Sondersitzung des Gemeinderats am Montag.
Die Kläranlage des Marktes Abtswind: Geht es nach dem Willen einiger Bürgerinnen und Bürger, soll diese ausgebaut werden.
Foto: Andreas Stöckinger (Archiv) | Die Kläranlage des Marktes Abtswind: Geht es nach dem Willen einiger Bürgerinnen und Bürger, soll diese ausgebaut werden.
Andreas Stöckinger
Andreas Stöckinger
 |  aktualisiert: 10.01.2024 03:04 Uhr

Kommt es im Markt Abtswind ein zu einem Bürgerbegehren? Das wird die Sondersitzung des Gemeinderats am Montag, 8. Januar, zeigen, denn in dieser entscheidet das Gremium über die Zulassung eines eingereichten Antrags. In dessen Blickpunkt steht das Thema Abwasser, genauer gesagt, die Abtswinder Kläranlage.

Die Frage, über die abgestimmt werden soll, lautet: "Soll die Kläranlage des Marktes Abtswind erhalten und auf den aktuellen Stand der Anforderungen ausgebaut werden?" Eine Gruppe aus Abtswind plädiert für deren Erhalt und hat dazu bereits Mitte Dezember den Antrag bei der Verwaltungsgemeinschaft in Wiesentheid eingereicht. Als Initiatoren stehen Winfried Weidt, Friedrich Senft, Peter Baumann, Manfred Gegner und Bernhard Kniewasser unter dem Schriftstück. Auf der beigefügten Liste hatten über 140 Personen aus der Gemeinde unterschrieben. Das sind weit mehr als die für das Bürgerbegehren erforderlichen zehn Prozent.

Kläranlage im Fokus: Bei der Bürgerversammlung im Mai 2023 wurden die Möglichkeiten zur künftigen Abwasserbeseitigung in Abtswind vorgestellt.
Foto: Andreas Stöckinger (Archiv) | Kläranlage im Fokus: Bei der Bürgerversammlung im Mai 2023 wurden die Möglichkeiten zur künftigen Abwasserbeseitigung in Abtswind vorgestellt.

Hintergrund ist, dass die in der 900-Einwohner-Gemeinde bestehende Abwasseranlage zwar eine Betriebserlaubnis bis 2029 besitzt. Die Gemeinde sieht sich in ihrer Entwicklung gebremst, weil sie derzeit keine Bau- oder Gewerbegebiete ausweisen darf. Die Werte der Teichkläranlage befinden sich laut Wasserwirtschaftsamt am Limit und teilweise über dem Erlaubten. Di Behörden fordern eine Ertüchtigung beziehungsweise einen Anschluss an eine größere Anlage für die Zukunft.

Frage nach der finanziellenBelastung

Bereits im Sommer 2022 hatte der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, dass der Markt künftig an das Klärwerk im Nachbarort Wiesentheid anschließen wird. Das sollte gemeinsam mit dem Nachbarort Castell geschehen, doch dieser entschied sich vor einem halben Jahr für einen eigenen Weg. Der Markt Abtswind blieb bei seinem Beschluss.

In ihrem Schreiben monierten die Antragsteller für ein Bürgerbegehren in Abtswind, dass in der Frage vieles unklar sei. So sei trotz mehrmaliger Nachfrage nicht ermittelt worden, "in welchem Umfang auf die Bewohnerinnen und Bewohner" Abtswinds finanzielle Belastungen zukommen.

Außerdem wurde angeführt, dass "nach geplanter Vertragslage" die Souveränität über die Verwaltung und die Kostenfestsetzung der Abwasserversorgung der Marktgemeinde Abtswind dauerhaft auf den Gemeinderat in Wiesentheid übergehe.

Neues Baugebiet in Frage gestellt

Weiterhin stellt der Antrag eine Realisierung eines künftigen neuen Gewerbegebiets in Frage. Schließlich verweisen die Antragsteller darauf, dass die Genehmigung der Abtswinder Anlage noch bis 2029 bestehe. "Daher müssen von Abtswinder Seite keine überstürzten Lösungen angegangen werden". Zudem halten es die Unterzeichner für "nicht gut, die Wasserentsorgung in andere Hände abzugeben."

Das eingegangene Schreiben wird im Vorfeld der Sitzung durch die Verwaltungsgemeinschaft rechtlich geprüft.

Im Einzelnen teilte Verwaltungsleiter Christian Sturm dazu folgendes mit: "Das Bürgerbegehren ist zuzulassen, wenn alle Voraussetzungen des Art. 18a Gemeindeordnung erfüllt sind. Ansonsten ist es zurückzuweisen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Gemeinde, sprich dem Marktgemeinderat Abtswind. Dieser hat dazu die Sondersitzung am 8. Januar 2024 einberufen. Die Verwaltung unterstützt die Gemeinde, indem sie ein Rechtsgutachten über die Zulässigkeit erstellt und die Formalitäten – etwa Gültigkeit der Unterschriften – prüft."

Danach geht es so weiter: Wenn der Marktgemeinderat Abtswind die Zulässigkeit feststellt, wird innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt. Wird das Bürgerbegehren für unzulässig erachtet, kann gegen die Entscheidung des Gemeinderates von den Vertretern des Bürgerbegehrens der Rechtsweg beschritten werden.

 
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