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KITZINGEN/MARKTBREIT
Abtauchen führt ins Gefängnis
Richter Robe
Foto: Axel Heimken (dpa)
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 11.12.2019 18:49 Uhr

Vorsichtig ausgedrückt könnte man sagen: Die Frau hat bisher ein eher unstetes Leben geführt. Mal hier, mal da – das galt fürs Wohnen ebenso wie für die Arbeit. Ende 2014 verschlug es die gebürtige Berlinerin nach Marktbreit. Dort mietete sie ab November eine Wohnung, die sie bis März 2015 hielt. In dieser Zeit sammelten sich Mietrückstände von 1000 Euro an – die übrigens bis zum heutigen Tag bestehen.

Es war wohl, so deutet es zumindest ihr Verteidiger an bei der Verhandlung am Kitzinger Amtsgericht an, die bisher schwierigste Phase im Leben der heute 32-Jährigen. Unabhängig von den Aushilfsjobs, die hinten und vorne nicht zum Leben reichen, befand sich die Frau seinerzeit „in einer Identitätskrise“. Was sich in erster Linie darin ausdrückte, dass sie sich als Mann ausgab.

Abgetaucht

Nach der Marktbreiter Episode tauchte die Frau mehr oder weniger ab – jedenfalls war sie für die Behörden nicht auffindbar. Das sollte Folgen haben: Weil die mehrfach vorbestrafte Frau ihre Geldstrafen nicht zahlte und auf nichts reagierte, wurde sie zur Fahndung ausgeschrieben – damit sie ihre Strafe absitzt. Das nennt sich Ersatzfreiheitsstrafe und im Fall der Angeklagten geht es um 85 Tage.

Inzwischen hat die 32-Jährige die Zeit fast abgesessen – die nicht bezahlte Miete kommt jetzt allerdings noch obendrauf. Die mittellose Frau wird vom Kitzinger Strafrichter Bernhard Böhm wegen des Einmietbetruges zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt (20 Tagessätze zu je zehn Euro). Zahlen wird sie das Geld auch diesmal nicht können, zwingend ins Gefängnis muss sie deshalb aber nicht: Es gibt auch die Möglichkeit, die Strafe durch gemeinnützige Arbeit aus der Welt zu schaffen. 30 Tage in die Hände spuken – und die Sache ist ausgestanden.

Neustart in Hessen

Eine Möglichkeit, die es auch statt der 85 Tage in Haft gegeben hätte – wenn die Frau zumindest per Post erreichbar gewesen wäre. Das Problem stellt sich diesmal nicht: Zum einen sitzt sie gerade noch hinter Gittern, zum anderen steht auch schon eine Entlass-Anschrift fest: Die 32-Jährige will nach dem dreimonatigen Weggesperrtsein in Hessen einen Neustart wagen und ihr unstetes Leben in feste Bahnen lenken.

 
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