In der letzten Ratssitzung in diesem Jahr beschäftigte sich der Wiesenbronner Gemeinderat ein weiteres Mal mit Verstößen gegen den Bebauungsplan im Baugebiet "Am Königlein". Die Ratsmitglieder waren sich einig, dass die rechtlichen Vorgaben von allen Bauwerbern eingehalten werden müssen, weshalb drei Anträge auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im Bereich des genannten Baugebiets geschlossen abgelehnt wurden.
Aus dem Kurzbericht von Bürgermeister Volkhard Warmdt zu rechtlichen Maßnahmen ging hervor, dass ein sogenannter "Ablasshandel" nicht erlaubt ist. Was heißt, dass man für Nichteinhaltung der Vorgaben eine Spende macht. Bußgelder verhänge das Landratsamt, das auch bei Einsprüchen entscheidet. Verwiesen wurde auf die Gestaltungssatzung für den Altort, die beinhaltet, dass bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße bis zu 500 000 Euro zu rechnen ist. "Wir haben die Grundstücksbesitzer, die sich nicht an rechtliche Vorgaben halten, angeschrieben, aber es wird weiter gebaut, was denen gegenüber ungerecht ist, die sich an die Regeln halten", äußerte der Bürgermeister. Es sei auch nicht zu verstehen, "dass die Hand genommen wird, wenn der Finger gereicht wird", so seine weitere Kritik.
"Es gibt einen Bebauungsplan, an den man sich halten muss, ich erwarte eine klare Stellungnahme des Landratsamtes, ich mache da nicht mit, da es eine gleiche Behandlung für alle geben muss, eher höre ich als Ratsmitglied auf", lauteten die deutlichen Worte von Hendrik Wenigerkind. VG-Baudezernent Stefan Adam, der bei der Sitzung anwesend war, berichtete von der Antwort des Landratsamtes auf die entsprechende Anfrage. So werde die Zaunhöhe als "Auslegungssache" bezeichnet, da die Höhe von 1,40 Metern nicht eindeutig definiert sei. Die Sockelhöhe könne die Gemeinde dagegen durchsetzen.
Falls der Gemeinderat Ausnahmen ablehne, könne das Amt diese aufgrund von Unverhältnismäßigkeit der Rückbaukosten doch zulassen. "Das geht in die Richtung, das jeder bauen kann, wie er will, aber es gibt Leute, die sich an den Plan halten und andere nicht, es geht auch um das Prinzip", äußerte Jan von Wietersheim zu der Möglichkeit, doch ein Plazet des Landratsamts zur Abweichung vom Bebauungsplan zu erhalten. "Wir müssen uns an die Bauordnung halten und Anträge ablehnen, falls die nicht den rechtlichen Vorgaben gemäß sind", forderte Hans-Jürgen Hubenthal.
Dieser Vorschlag wurde bei den drei Anträgen auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans auf Grundstücken im Königlein-Baugebiet einstimmig unterstützt. In den Anträgen ging es um den Stauraum (Platz vor dem Car-Port) von fünf Metern, der nicht eingehalten werden kann und deshalb in der vorliegenden Größe akzeptiert werden soll. Die Anträge wurden geschlossen abgelehnt.
Beim Annahme- und Auslegungsbeschluss des Vorentwurfs für die dritte Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde ging es um die im Amtsdeutsch als "Heilung" bezeichnete Änderung des FNP, dessen letzte Fassung aus dem Jahr 1976 stammt. Im Wesentlichen geht es darum um die Eingliederung von Biogasanlage, Schreinerei und Kindergarten und dabei um bereits genehmigte und nicht zusätzliche Flächen. Bürgermeister Warmdt verwies darauf, dass es jetzt möglich sei, das Gewerbegebiet zu vergrößern und zu überprüfen, ob noch weitere Flächen integriert werden sollten, "denn der FNP ist wichtig für die Entwicklung der Gemeinde". Auf Fragen aus der Ratsrunde erklärte er, dass für einen eventuellen Bebauungsplan erst eine Abfrage zwecks Bedarf erfolgen müsse. Der Rat stimmte geschlossen dafür, den Umlegungsbeschluss anzunehmen, die oben genannten Projekte aufzunehmen und die auf einen Monat begrenzte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchzuführen. "Der FNP wird dann digital", kündigte Stefan Adam an.