
Die Sucht hatte den 17-Jährigen seit einem Jahr im Griff. Ohne das Rauchen von betäubenden Kräutermischungen ging es nicht – zumindest glaubte das der junge Mann. Und so bestellte er sich seine Rauchware im Internet, was aber auf Dauer gehörig ins Geld ging. Und so kam es, dass im Sommer vergangenen Jahres die Dinge aus dem Ruder liefen: Als wieder einmal eine Nachricht aufs Handy kam, dass im Paketshop eine weitere Lieferung per Nachnahme bereit liege, fasst der 17-Jährige mit Blick auf die Ebbe im Geldbeutel einen Entschluss. Wobei auch eine Rolle spielte, dass ihm seine Eltern – bei denen er noch wohnt - auf die Schliche gekommen waren und die Pakete zunehmend abfingen.
Der junge Mann schnappte sich jedenfalls einen Hammer und schlug in dem Geschäft, in dem sein Paket lag, des Nachts die Fensterscheibe kaputt. Danach brach er in das Geschäft ein und nahm, um nicht aufzufliegen, alle vier daliegende Pakete mit. Eines davon verbrannte er wenig später.
Hoher Sachschaden
Der Schaden war beträchtlich: Während die Nachnahme selber auf 70 Euro kam, schlug der Glasschaden mit fast 400 Euro und der Schaden in der Auslage mit 350 Euro zu Buche.
Vier Tages später flog der Einbrecher auf und er musste eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen. Das hinderte ihn jedoch nicht, eine Woche später den nächsten Blödsinn anzustellen. Dem jungen Mann war langweilig, er hatte vier Bier im Bauch – als da diese Idee aufkeimte: Warum nicht ein bisschen mit dem Luftgewehr aus dem Fenster schießen? Er ballerte mehrfach auf eine Laterne, traf dabei aber zwei parkende Autos der Nachbarn. Der Schaden diesmal: 2561 Euro an dem einen Wagen, 804 Euro an dem anderen.
Bei den Nachbarn entschuldigt
Jetzt, vor dem Kitzinger Jugendrichter Wolfgang Hülle, zeigt sich, dass der inzwischen 18-Jährige alles andere als ein wilder Geselle ist. Immer wieder schaut er hilfesuchend zu seinem Vater, der zu der Verhandlung mitgekommen ist. Die Eltern waren es wohl auch, die die Wiedergutmachung vorantrieben: Die Schäden sind behoben, nicht zuletzt durch einen Kredit der Eltern. Bei den Nachbarn waren Entschuldigungen fällig. Und die seltsamen Kräutermischungen, die scheinbar wie Cannabis wirken, hat der Angeklagte nach eigenen Angaben seit dem Vorfall nicht mehr angerührt – auch das dürfte ein Stück weit ein Verdienst der Eltern sein.
Einfluss nehmen ist also noch möglich bei dem laut Einschätzung des Jugendamtes „ruhigen und zurückhaltenden“ Angeklagten. Es gibt trotzdem ein paar größere Probleme. Zum einen sind da bereits drei Vorstrafen, ein Diebstahl und zwei Schwarzfahrten mit dem Traktor. Zum anderen lässt sich eine soziale Prognose nur schwer stellen: Zwei Berufseinstiege hat der Angeklagte in den Sand gesetzt, kürzlich fing er als Hilfsarbeiter an.
Gericht ordnet Drogen-Tests an
Diese Planken im Leben des Angeklagten will das Gericht jetzt noch einmal verstärken: Neben 80 Stunden sozialen Hilfsdiensten als Hauptstrafe darf der 18-Jährige keine Drogen mehr nehmen – und muss zum Beweis vier Tests in sechs Monaten über sich ergehen lassen. Zudem wird ihm aufgetragen, seine Arbeitsstelle nicht von sich aus aufzugeben. Dass diese Sachen klar gehen könnten, deutete am Ende das Nicken des Vater an.