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Landkreis Kitzingen
Abgelehnte Asylbewerber: Wie viele leben im Landkreis Kitzingen, und welche Leistungen erhalten sie?
Wer kein Asyl bekommt, muss laut Gesetz das Land verlassen. Oft werden abgelehnte Asylbewerber geduldet. Was aber ist mit denen, die gehen müssten und doch noch da sind?
Wer in Deutschland kein Asyl bekommt, müsste freiwillig ausreisen oder wird abgeschoben (Symbolbild). Was aber passiert mit den Menschen, die trotzdem noch da sind? Um diese Fälle kümmert sich die Zentrale Ausländerbehörde der Regierung von Unterfranken.
Foto: Michael Kappeler, dpa | Wer in Deutschland kein Asyl bekommt, müsste freiwillig ausreisen oder wird abgeschoben (Symbolbild). Was aber passiert mit den Menschen, die trotzdem noch da sind?
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 15.07.2024 17:05 Uhr

Wer kümmert sich eigentlich um Asylbewerber, die abgelehnt wurden und ausreisepflichtig sind? Menschen also, die ausreisen müssten, aber sich immer noch in Deutschland aufhalten? Wie viele Menschen sind das? Wer trägt die Kosten in welcher Höhe? Stadt und Landkreis sind an dieser Stelle aus dem Spiel. Verantwortlich ist die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB), die an der Regierung von Unterfranken angesiedelt ist. Deren Pressestelle weiß die Antworten.

Wie viele abgelehnte Asylbewerber sind im Landkreis Kitzingen erfasst?

Derzeit sind im Landkreis Kitzingen 119 vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber in der Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Unterfranken untergebracht.

Wo befinden sich die abgelehnten Asylbewerber?

Vorwiegend in den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften sowie in Unterkünften der Landkreisverwaltung.

Welche Leistungen bekommen abgelehnte Asylbewerber?

Grundsätzlich erhalten abgelehnte Asylbewerber dieselben Leistungen wie Asylbewerber, die sich im laufenden Asylverfahren befinden. Die Leistungen abgelehnter Asylbewerber gliedern sich in der Regel in Geld- und in Sachleistungen. Weiterhin werden Leistungen der Krankenhilfe gewährt.

Wie viel Geld wird hier monatlich zur Verfügung gestellt?

Das kommt auf die persönliche Lebenssituation und das Alter an. Danach werden Personen in Regelbedarfsstufen eingeteilt. So ist für alleinstehende Erwachsene in einer staatlichen Sammelunterkunft, die sich noch keine 36 Monate im Bundesgebiet aufhalten, in der Regel ein Betrag von 460 Euro monatlich im Jahr 2024 vorgesehen.

Wer bezahlt das?

Kostenträger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist der Freistaat Bayern.

Gibt es Fristen, in denen abgelehnte Asylbewerber das Land verlassen müssen?

Grundsätzlich bei vollziehbarer Ausreisepflicht sofort, in der Regel ein Monat nach Eintritt der Rechtskraft der negativen Asylentscheidung. Es gibt aber Konstellationen, bei denen andere Fristen eine Rolle spielen.

Finden Abschiebungen statt? Ab wann sind diese vorgesehen?

Es finden Abschiebungen statt. Zum Zeitpunkt der Abschiebungen werden keine Angaben gemacht.

Wie lange bleiben abgelehnte Asylbewerber nach der Ablehnung nach durchschnittlich im Land?

Da die Fallkonstellationen "für den vorübergehenden Verbleib nach Ablehnung oft sehr unterschiedlich" sind, werden hierzu laut Pressestelle der Regierung keine Statistiken geführt.

 
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  • Fritz Heißwolf
    Hauptsache es werden auf den Strassen Strafzettel verteilt und gnadenlos eingetrieben. Wir sind ein lächerliches Land geworden und werden vielfach für unsere Schwäche verachtet.
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  • Helga Scherendorn
    Wann werden denn endlich bestehende Gesetze angewandt? Ein Rechtsstaat hat sich an vorhandene Gesetze zu halten, alles andere ist Anarchie (im Neudeutsch Demokratie)
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  • Erna Müller
    Würde kein Cent mehr fließen, wären diese auch schnell abgreist. Weiterhin Leistungen nach einer Ablehnung zu zahlen sind für kaum jemanden nachvollziehbar und befeuern die negative Wahrnehmung bezgl. Flüchtlingen.
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  • Hans-Georg Heim
    Keine Statistiken zur Aufenthaltsdauer abgelehnter Asylbewerbern. Also völliger Blindflug was ungerechtfertigte Zuwanderung angeht.
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