Viele Gemeinden haben sie schon, jetzt gibt es die Niederschlagswassergebühr auch in der Gemeinde Biebelried. Nachdem auch schon Informationsgespräche mit Bürgerinnen und Bürgen stattgefunden hatten, erließ der Gemeinderat entsprechende Satzungen.
Michael Häfner vom Büro Dr. Schulte-Röder Kommunalberatung und der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Dieter Pfister, erläuterten im Gemeinderat einzelne Paragrafen der notwendigen Satzungen. Bei der Entwässerungssatzung (EWS), die den Erfordernissen für die Einführung einer Niederschlagswassergebühr angepasst wurde, erwähnte Häfner zum Beispiel, dass Grundstückseigentümer alle 20 Jahre ihre Abwassereinrichtung überprüfen lassen müssen.
Erlassen wurde auch die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS). Häfner erklärte, dass die Beitragspflicht erst dann entstehe, wenn das Grundstück angeschlossen ist. Bei unbebauten Grundstücken werde eine fiktive Geschossfläche angenommen.
In der Satzung ist der Beitrag pro vollem Quadratmeter Grundstücksfläche auf zwei Euro festgelegt. 14,86 Euro werden pro vollem Quadratmeter Geschossfläche fällig. Festgelegt sind ebenso die Grundgebühren – von 70 bis 140 Euro/Jahr – für die Wasserzähler, die nach dem Dauerdurchfluss berechnet werden. Die Schmutzwassergebühr beträgt ab 1. Oktober 2,52 Euro pro Kubikmeter, bisher waren es 3,46 Euro.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt nun 19 Cent pro Quadratmeter pro Jahr. Bei der Schätzung war Häfner noch von 23 Cent ausgegangen. Falls sich die Grundstücks- oder Entwässerungsverhältnisse ändern, gilt für die Berechnung der Gebühren der Stichtag 31. März.
Neue Friedhofs- und Bestattungssatzung erlassen
Diese beiden Satzungen wurden jeweils mit acht gegen zwei Stimmen beschlossen. Einstimmig dagegen stimmte der Rat der geänderten Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) zu. Häfner hatte dazu die Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren vorgestellt. Die Sonderrücklage sei vorschriftsmäßig von 65.000 auf null Euro abgesenkt worden. Die zuletzt erhobene Gebühr von 2,31 Euro pro Kubikmeter habe durch die Sonderrücklage bislang gehalten werden können, obwohl die aus der Kalkulation für 2019 bis 2023 ermittelte erforderliche Gebühr 2,55 Euro betrug, erklärte Bürgermeister Roland Hoh. Jetzt muss die Wasserentnahmegebühr zum 1. Oktober auf 2,82 Euro pro Kubikmeter angehoben werden.
Nachdem die Satzungen in früheren Sitzungen bereits ausführlich beraten wurden, erließ der Gemeinderat einstimmig eine neue Friedhofs- und Bestattungssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung. Wesentlicher Bestandteil ist die Verkürzung der Ruhefrist für Urnen in Urnengrabstätten von 20 auf zehn Jahre und die Senkung der Gebühren bei Urnenbeisetzungen in Urnengrabstätten.