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Kitzingen
32-Jähriger sucht bei Google vorab nach seiner Strafe: Warum zur Verurteilung noch 11.400 Euro Zusatzkosten kommen
Ein Mann stellt Dateien mit Kindesmissbrauch ins Internet – nicht ohne sich zuvor über die möglichen Folgen zu informieren. Vor Gericht zieht er es vor zu schweigen.
Die Polizei schaut hin: Wie hier im Landeskriminalamt Hessen stehen Dateien im Netz mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten im Blickpunkt, um perversen Tätern das Handwerk zu legen.
Foto: Arne Dedert, dpa | Die Polizei schaut hin: Wie hier im Landeskriminalamt Hessen stehen Dateien im Netz mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten im Blickpunkt, um perversen Tätern das Handwerk zu legen.
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 23.04.2025 06:28 Uhr

Es war der Tag, als ein internationales Netzwerk für Kinderpornografie zerschlagen wurde. Weltweit gab es laut Agenturmeldungen 79 Festnahmen. Die Europol-Operation bedeutete das Ende für die Plattform KidFlix. Zwischen 2022 und 2025 besuchten 1,8 Millionen Nutzer die Plattform. Sie enthielt etwa 91.000 Videos von Kindesmissbrauch. Die "Operation Stream" war der bisher größte Schlag im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern.

An diesem Tag also fand am Kitzinger Amtsgericht ein Prozess statt, bei dem es um genau dieses Thema ging: Ein 32-Jähriger aus dem Landkreis hatte kinderpornografische Dateien in einen Chat hochgeladen. Zu sehen waren entkleidete zehn- bis zwölfjährige Mädchen, teilweise beim Geschlechtsverkehr mit Männern. Drei dieser Videodateien stellte der Mann im Herbst 2021 in einen Chat ein.

Frage an Google: Welche Strafe droht?

Keine gute Idee, wie ihm wohl auch schnell schwante. Wenig später googelte er, welche Strafe droht, wenn man kinder-und jugendpornografische Inhalte versendet. Was ihm damals angezeigt wurde, sagte ihm der Staatsanwalt jetzt noch einmal direkt ins Gesicht: Es sind sechs Monate bis zu zehn Jahre Haft.

Überhaupt hatte der Ersttäter seinerzeit einiges in die Suchleiste getippt: Wer verfolgt solche Taten? Wie viele Beamte führen eine Hausdurchsuchung durch? Da wollte sich einer schlau machen. Er muss geahnt haben, dass man ihm auf die Schliche kommen könnte. Genau so passierte es dann auch: Die Polizei klopfte bald darauf bei ihm an und durchkämmte die Wohnung.

Eine Reihe von Endgeräten wurde damals mitgenommen: Handys und Laptop, dazu Speicherkarten. Das alles wanderte zur Auswertung. Der Ermittlungsaufwand war enorm. Alles in allem fielen samt Gutachten Kosten von 11.400 Euro an. 

Wie schwierig mitunter die Nachforschungen sein können, zeigte sich daran, dass einer der verdächtigen USB-Sticks selbst von den Spezialisten nicht geknackt werden konnte. Insgesamt 55 Dateien mit verbotenen Inhalten ließen sich am Ende finden. Und das, obwohl der 32-Jährige sein Auffliegen kommen sah und vieles gelöscht haben dürfte.   

Der Hintergrund bleibt unklar, weil der Mann schweigt

In der Verhandlung in Kitzingen schwieg der Angeklagte. Er gab lediglich das zu, was ihm nachgewiesen worden war. So blieb auch unklar, woher der nicht vorbestrafte Mann die Dateien hatte und wie weit seine Aktivitäten in welchem Umfang tatsächlich zurückreichten. Man habe "den Hintergrund nicht ergründen" können, musste die Staatsanwaltschaft zugeben.

Ebenso sei unklar, was den Angeklagten getrieben hat. Das wäre wohl nur in einer therapeutischen Behandlung herauszufinden gewesen, in die sich der 32-Jährige freiwillig nie begeben hat. Das wird jetzt von Amts wegen nachgeholt, so steht es als Auflage im Urteil.

Außerdem wurde der Mann mit einer elfmonatigen Freiheitsstrafe belegt, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung. Die Filme, so Strafrichterin Ingrid Johann in ihrer Begründung, hätten "schweren Missbrauch" gezeigt und seien von dem 32-Jährigen "Dritten zugänglich gemacht" worden.

Finanziell kommt es jetzt ebenfalls ziemlich dicke für den Verurteilten: Die beschlagnahmten Endgeräte sieht er nie wieder. Und die für Auswertung und Gutachten angefallenen 11.400 Euro muss der Angestellte mit mittlerem Einkommen ebenfalls schultern.

 
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  • Heribert Mennig
    Das Urteil ist ein Witz! Er hat immer nur das zugegeben, was man ihm nachweisen konnte. Er hat also in keiner Weise zur vollständigen Aufklärung beigetragen. So ein Verhalten sollte strafverschärfend wirken!!! Es ist zu vermuten, dass es sich nicht um einen Ersttäter handelt. Das wird wohl der Grund dafür sein, dass er nichts zur Aufklärung beigetragen hat. Ich finde elf Monate für die Verbreitung von Kinderpornografie sind ein Witz! Die Aussetzung zur Bewährung ist lächerlich! Das Leben der betroffenen Kinder ist wohl zerstört. Deshalb sollte per Gesetz geregelt werden, dass bei Kindesmissbrauch und bei der Verbreitung von Kinderpornografie, die zu verhängenden Strafen grundsätzlich nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können!
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  • Alfred Neumann
    Herr Mennig, als ehemaliger Verwaltungsbeamter wissen Sie sicher noch, daß Ihnen beruflich alles verboten war, was nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Umgekehrt ist Ihnen als Bürger alles erlaubt, was nicht verboten wurde.

    Sie wissen sicher auch noch, dass sich niemand selber belasten muss, ebensowenig nahe Anverwandte. Was Sie fordern, ist eine Umkehrung unseres Rechtstaates und der Beweislast.

    Dass der Tatvorwurf abscheulich ist, steht auf einem anderen Blatt und ist nicht zu entschuldigen.
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  • Martin Deeg
    ...."Außerdem wurde der Mann mit einer elfmonatigen Freiheitsstrafe belegt, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung."....

    Das ist skandalös! Auch dass man bis zum letzten Absatz lesen muss, um davon quasi im Nebensatz zu erfahren! Bewährung?

    Solche Urteile sind nicht mehr verständlich zu machen in Zeiten, in denen das wichtigste Rechtsgut mittlerweile die "Ehre" von Leuten zu sein scheint, die sich von einfachen Leuten "beleidigt" fühlen.....was dann "drakonisch" und über Jahre durch Staatsanwaltschaft und Gericht verfolgt wird.
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  • Dominik Temming
    ...während einer, der ein Foto von Nancy Faeser satirisch manipuliert, eine Strafe in ähnlicher Höhe bekommt. Manche Menschen in diesem Land sind halt gleicher als andere =)
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  • Martin Deeg
    Ja, die fehlende Verhältnismäßigkeit auf allen Ebenen ist nicht mehr wegzudiskutieren und verweist auf eine tiefliegende und längst normalisierte "Betriebsblindheit" bei Staatsanwaltschaften und Gerichten.

    Insbesondere auch was Generalprävention, Emotionalisierung und Wirkung in Gesellschaft und Öffentlich angeht....würde man zu Verschwörungsdenken neigen könnte man mittlerweile durchaus (politische) Absichten und Manipulationen Dritter dahinter vermuten.

    Was zu der Frage führen würde, wer profitiert, wenn Prävention (!), schwere Straftaten mit starker emotionaler Wirkung (Tötungsdelikte durch psychisch Kranke, Kindesmissbrauch...) nachlässig und "milde" behandelt werden und demgegenüber lächerliche "Ehrdelikte", Unmutsäußerungen und Kritik gegen "Obrigkeiten" als "Chefsache" verfolgt werden.

    Der Rechtsstaat sollte da gegensteuern, dringend!
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