Nach einem Hinweis des Messengerdienstes Snapchat auf kinderpornografische Inhalte haben Fahnder im März 2021 in der Wohnung eines 36-Jährigen im Landkreis Kitzingen zugeschlagen. Sie nahmen Laptop, Smartphone, Festplatten und USB-Sticks mit. Bei der Auswertung der Datenträger stieß ein Gutachter auf 17.819 Fotos, die Jugendliche unter 14 Jahren beim Geschlechtsverkehr oder in sexuellen Posen zeigen.
Der illegale Besitz der Bilder hatte Folgen. Der Mann landete vor dem Schöffengericht in Kitzingen. Der Vorwurf: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften. Der 36-Jährige räumte alles ein. "Leider ja, ich hab da ein Problem", sagte er auf die Frage von Richterin Patricia Finkenberger, ob die Vorwürfe der Anklage stimmten.
Seit drei Jahren sei er in Chats unterwegs, sagte er, unter anderem in sozialen Netzwerken wie Snapchat und Facebook. Immer wieder habe er von dort einschlägige und verbotene Fotos heruntergeladen. Sein Pflichtverteidiger sprach von "krankhafter Sammelwut" nach dem Motto "einfach haben wollen", die Staatsanwältin von einer "unglaublichen Menge an Material". Ein Gutachten, das in der Regel sehr teuer ist und vom Angeklagten bezahlt werden muss, listete exakt 17.819 Fotos auf den Datenträgern auf.
Ein Hinweis auf Snapchat führt auf die Spur des Mannes
Auf die Spur des Mannes waren die Fahnder nach einem Hinweis des Online-Dienstes Snapchat auf verdächtige Inhalte in Chatverläufen gekommen. Die Ermittlungen brachten den 36-Jährigen auf die Anklagebank. Dort zeigte sich der eher verschüchtert wirkende Mann geständig und einsichtig: "Ich weiß, dass ich da ein Problem habe", sagte der unverheiratete, kinderlose Gelegenheitsarbeiter. Auf die Frage, warum er nichts gegen seine "Fehlprägung" getan habe, sagte er: "Ich habe gedacht, das geht von alleine weg."
An diese Selbstheilung glaubte im Gerichtssaal aber niemand. Für das Gericht war klar: Eine Bewährungsstrafe gibt es nur, wenn sich der Mann in Therapie begibt. So kam es auch. Das Schöffengericht verurteilte den 36-Jährigen, der vorher noch nie aufgefallen war, zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten. Die Bewährung läuft vier Jahre, der Mann bekommt einen Bewährungshelfer. Er muss eine Therapie bei der Fachambulanz für Sexual- und Gewaltstraftäter bei der Caritas in Würzburg antreten, durchhalten und dem Gericht alle drei Monate einen Nachweis über seine Teilnahme vorlegen.
Wie wichtig das ist, machte Richterin Patricia Finkenberger deutlich: Ein Verstoß gegen die Auflagen, so der deutliche Hinweis, könne die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt bedeuten. Das will der Mann verhindern. "Ich habe einen großen Fehler gemacht", sagte er am Ende: "Aber ich werde mein Kreuz tragen."