zurück
BAMBERG
Zwölfeinhalb Jahre für Mord
Ein letztes Mal wird der Todesschütze Janinas (Mitte) im Landgericht Bamberg vorgeführt, dann bescheinigt ihm die 2. Strafkammer: Er ist ein Mörder und muss für zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis.
Foto: Martin Sage | Ein letztes Mal wird der Todesschütze Janinas (Mitte) im Landgericht Bamberg vorgeführt, dann bescheinigt ihm die 2. Strafkammer: Er ist ein Mörder und muss für zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis.
Von unserem Redaktionsmitglied Martin Sage
 |  aktualisiert: 15.12.2020 15:12 Uhr

Das Landgericht Bamberg hat den 54-Jährigen, der in der Silversternacht 2015/16 in Unterschleichach die elfjährige Janina erschossen hat, am Donnerstag wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Da die 2. Strafkammer eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat nicht ausschließen wollte, verhängte sie keine lebenslange Haft. Staatsanwaltschaft und Verteidigung kündigten an, das Urteil sorgfältig zu prüfen. Die Anwälte von Janinas Eltern erklärten als Vertreter der Nebenkläger, ihre Tendenz sei, das Urteil zu akzeptieren. Eine Woche haben die Prozessbeteiligten Zeit, um Revision einzulegen – sollte dies geschehen, käme der Fall vor den Bundesgerichtshof.

Eine Stunde Zeit nahm sich Vorsitzender Richter Manfred Schmidt für Begründung des Urteils, das der Angeklagte ohne erkennbare Regung aufnahm. Schmidt legte vor allem dar, warum sich die fünfköpfige Jury der Einschätzung von Oberstaatsanwalt Otto Heyder und der Nebenkläger anschloss, dass die Tat als Mord zu bewerten sei. Fünfmal in kurzer Folge hatte der Täter aus dem Dunkeln seines Gartens heraus seinen Kleinkaliberrevolver abgefeuert. Das Motiv: Er war verärgert, dass ihn Feuerwerk aus dem Schlaf gerissen hatte, obendrein frustriert über seine Lebenssituation, und wollte mit der Waffe irgendwie erreichen, dass die Böllerei aufhört. Und für das Gericht gibt es keinen Zweifel, dass der ehemalige Justizangestellte dabei mindestens einen Schuss in voller Absicht in Richtung jener Personengruppe abgegeben hat, die zwischen Mitternacht und 1.00 Uhr auf der Straße vor seinem Haus Silvester feierte, die er für die Ruhestörung verantwortlich machte und die nicht zu übersehen im Schein einer Straßenlaterne stand.

Nur so sei das Verhalten des Angeklagten, der behauptet hatte, in den Wald geschossen zu haben, logisch zu erklären – das andernfalls ja keinerlei Wirkung erzielt hätte, da ihn niemand sehen und beim Lärm des Silvesterfeuerwerks auch niemand die Schüsse aus der Kleinkaliberwaffe hören konnte. „Da hätte er genauso gut mit den Füßen stampfen können“, meinte Richter Schmidt. Zudem sei Janina von einem direkten Schuss in den Hinterkopf getroffen worden, also nicht von einem Abpraller. Der Beschuldigte habe also bewusst den Tod eines Menschen in Kauf genommen, wenngleich das nicht seine unbedingte Absicht und Janina kein bewusstes Ziel gewesen sei.

Dass die Strafkammer hinter diesem bedingten Vorsatz einen Mord erkannte und nicht „nur“ Totschlag, erklärte der Vorsitzende damit, dass die beiden Kriterien „Heimtücke“ und „niedere Beweggründe“ erfüllt seien: Janina und die Gruppe, mit der sie ins Neue Jahr hinein feierte, hätten weder ahnen können, dass sie angegriffen werden noch eine Chance gehabt, auf die Bedrohung zu reagieren. Diese Arg- und Wehrlosigkeit sei dem Täter bewusst gewesen, er habe sie ausgenutzt. Zu den niederen Beweggründen zählte das Gericht „das krasse Missverhältnis“ zwischen Anlass und Tat. Die nächtliche Ruhestörung, die Silvester-Knallerei, die den Mann zur Waffe greifen ließ, sei in Wirklichkeit nichts als eine Lappalie.

„Die Personen, die sich vor Ihrem Anwesen aufgehalten haben, haben Ihnen überhaupt nichts getan, es ist sozial üblich, Silvester zu feiern“, betonte Richter Schmidt, der davon sprach, dass es zwischen Täter und Opfer in der besagten Nacht kaum einen größeren Unterschied hätte geben können: „Hier der grantelnde Angeklagte, der allein in seinem Haus sitzt – und dort das lebenslustige Kind, das fröhlich mit seinen Freunden feiert.“

Da der gelernte Maurer dem psychiatrischen Gutachter zufolge während der Tat an einer leichten bis mittleren Depression litt und dazu der Frust über die eigene Situation gekommen sei – die schweren Erkrankungen und die Trennung von der Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Sohn – wollte das Gericht die Möglichkeit einer verminderte Schuldfähigkeit nicht unberücksichtigt lassen. In diesem Punkt wich die Jury vom Antrag der Staatsanwaltschaft ab, die verlangt hatte, der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ dürfe hier nicht zur Geltung kommen.

Der Strafrahmen sehe bei verminderter Schuldfähigkeit einen Freiheitsentzug von drei bis 15 Jahren vor, erklärte Schmidt. Dass die Strafkammer mit ihrem Urteil weit über der Hälfte dieses Rahmens liegt, zeigt, wie schwer die Tat aus ihrer Sicht auch bei Schuldminderung wiegt: „Bei voller Schuldfähigkeit hätten wir über die besondere Schwere der Schuld nachdenken müssen“, machte der Vorsitzende Richter klar.

Zugunsten des Angeklagten wertete er, dass dieser zumindest bezüglich des äußeren Tatrahmens geständig gewesen sei und bis dato ein unbescholtenes Leben geführt habe. „Wir gehen auch nicht davon aus, dass er keine Reue empfindet oder dass er ein eiskalter Mensch ist“, entgegnete Schmidt dem Bild des Todesschützen, das bei vielen Prozessbeobachtern entstanden ist.

Schmidt bedankte sich abschließend bei allen Verfahrensbeteiligten für die sachliche Aufarbeitung und das faire Verhalten „ohne Scheingefechte“. So sei es möglich gewesen, noch vor Weihnachten das Urteil zu sprechen. Er hoffe, dass das für Janinas Angehörige, aber auch für den Angeklagten belastende Verfahren jetzt endgültig abgeschlossen sei, meinte der Richter mit Blick auf eine mögliche Revision. Den Eltern wünschte Schmidt, dass sie nun wieder nach vorne schauen können – und dem Verurteilten, dass es ihm gelingen möge, die Strafe als Schuldausgleich zu akzeptieren.

Thomas Drehsen, der Verteidiger des Todesschützen, bedauerte, dass die Strafkammer nicht seiner Einschätzung gefolgt sei, sein Mandant habe „bewusst fahrlässig“ gehandelt. Dann wäre er lediglich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. „Das ist aber ein ganz schmaler Grat zum Vorsatz, ich kann die Entscheidung des Gerichts verstehen“, sagte Drehsen. Er stellte jedoch unter anderem in Frage, ob sich sein Mandant angesichts seines psychischen Zustandes wirklich der Arg- und Wehrlosigkeit seiner Opfer bewusst gewesen sei. „Über die Mordmerkmale müssen wir noch einmal nachdenken“, kündigte der Pflichtverteidiger eine sorgfältige Prüfung des Urteils an.

Oberstaatsanwalt Otto Heyder stellte zwar fest, dass sich das Gericht in weiten Teilen seinem Plädoyer angeschlossen hat, aber er ließ es am Donnerstag offen, ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Erst einmal wolle er die Begründung noch in allen Einzelheiten studieren.

Roman Jacob (Würzburg), der als Nebenkläger den Vater Janinas vertritt, sagte, im Interesse des Rechtsfriedens sei die Tendenz bei ihnen so, die Entscheidung des Landgerichts zu akzeptieren. Auch Maximilian Glabasnia (Bamberg), der Anwalt von Janinas Mutter, zeigte sich zufrieden. Auch bei ihnen überwiege die Tendenz, das Urteil anzunehmen. Für seine Mandantin sei es wichtig gewesen, dass das Gericht die Tat als Mord feststellt – was ja geschehen sei, unterstrich Rechtsanwalt Glabasnia. Und Kollege Jacob fügte hinzu, die Haftstrafe sei im zweistelligen Bereich und damit in etwa so hoch wie erhofft.

Während es im Verlaufe der fünf Prozesstage kaum deutliche Reaktionen aus den Zuschauerreihen gegeben hatte, musste sich der Verurteilte am Donnerstag bei der endgültigen Abführung aus dem Gerichtssaal mehrmals anhören, dass er in der Hölle schmoren soll. Dass diese Verwünschung zu seinen Lebzeiten zumindest bis zu einem gewissen Grade in Erfüllung gehen könnte, hatte Richter Manfred Schmidt schon vorher angedeutet: Für ehemalige Justizmitarbeiter, „die dafür sorgen, dass die da drinnen nicht nach draußen kommen“, wird ein Aufenthalt „da drinnen“, im Gefängnis, wohl kaum ein Zuckerschlecken.

Vorsitzender Richter Manfred Schmidt wünschte ihnen nach der Verurteilung des Mörders ihres Kindes die Kraft, wieder nach vorne zu blicken: Janina Eltern, links die Mutter mit neuem Ehemann, rechts der Vater, dazwischen ihre Anwälte Maximilian Glabasnia und Roman Jacob.
Foto: Martin Sage | Vorsitzender Richter Manfred Schmidt wünschte ihnen nach der Verurteilung des Mörders ihres Kindes die Kraft, wieder nach vorne zu blicken: Janina Eltern, links die Mutter mit neuem Ehemann, rechts der Vater, ...
 
Themen & Autoren / Autorinnen
Haßfurt
Bundesgerichtshof
Erschießungen
Landgericht Bamberg
Manfred Schmidt
Mord
Oberstaatsanwälte
Strafkammern
Tod an Silvester
Todesschützen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top