„Ohne Therapie leben Sie in fünf Jahren nicht mehr“, begründete Jugendrichter Martin Kober das Urteil des Schöffengerichts. Auf frischer Tat hatte man den jungen Mann (21) dabei erwischt, wie er Rauschgift aus Tschechien nach Deutschland schmuggeln wollte. Der drogenabhängige Vorbestrafte kassierte dafür nun eine zweijährige Jugendstrafe, verbunden mit der Auflage, unverzüglich in einer Entziehungsanstalt eine Langzeittherapie zu absolvieren.
Über ein Jahr ist es her, als der Angeklagte am 19. Mai 2013 – es war der Pfingstsonntag – im Zug von Cheb nach Marktredwitz saß. In seiner Unterhose hatte er 1,4 Gramm Amphetamin, 2,3 Gramm Haschisch und 9,15 Gramm weißes Pulver versteckt. Das Pulver hatte man ihm als Metamphetamin, bei Insidern auch unter dem Namen Crystal bekannt, verkauft. Insgesamt lag der Kaufpreis bei gut 200 Euro.
Als während der junge Mann während der Fahrt kollabierte – verursacht durch seinen Drogenkonsum – alarmierte der Schaffner die Bahnpolizei. Schnell war klar, dass etwas nicht koscher war und die Beamten fanden die verbotenen Substanzen. Da es dem Kurier wirklich nicht gut ging, kam er in das nächste Krankenhaus. Wie sich bei der Untersuchung herausstellte, handelte es sich bei dem Pulver um Staubzucker. Der Drogenkäufer war „gelinkt“ worden. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig und reumütig.
Ein zweiter Anklagepunkt betraf eine Sachbeschädigung. Laut Staatsanwalt Oliver Kröner soll der 21-Jährige am 3. August vergangenen Jahres nachts um halb zwei in Bamberg zwei Autos beschädigt haben, indem er mit dem Fuß dagegen trat. Obwohl das ein Augenzeuge bestätigte, kann sich der Beschuldigte daran nicht mehr erinnern. Unterm Strich spielte dieser Punkt praktisch keine Rolle, weil es sich – im Vergleich zu der Drogengeschichte – um „Peanuts“ handelte.
Viel schwerer wog dagegen das Vorstrafenregister des gelernten Metallbauers. Trotz seines jugendlichen Alters stehen bereits sechs Einträge im Bundeszentralregister. Darunter auch einschlägige Verurteilungen, weil er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat. Der als Sachverständige geladene Psychiater Dr. Bernd Münzenmeyer schlug vor, den Suchtkranken in einer psychiatrischen Entziehungsanstalt unterzubringen. Eine solche Maßnahme soll einerseits verhindern, dass eine Person weitere Straftaten – meist in Form von Beschaffungskriminalität – aufgrund ihrer Sucht begeht. Andererseits soll damit dem Verurteilten die Chance gegeben werden, durch eine spezielle Therapie aus dem Teufelskreis der Drogen auszusteigen und den Weg in ein geregeltes Leben zu finden.
Dieser Anregung des Gutachters schlossen sich neben dem Staatsanwalt auch Verteidiger Dr. Christian Merkel sowie das Schöffengericht an. Nach kurzer Beratung verkündete das Gericht das Strafmaß. Wenn der Verurteilte die Therapie erfolgreich abschließt, wird die restliche Freiheitsstrafe in der Regel zur Bewährung ausgesetzt, erläuterte der Richter. Da alle Prozessbeteiligten einverstanden waren, wurde der Richterspruch sofort rechtskräftig.