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Hohnhausen
Zwei Motorradfahrer tödlich verletzt nach Frontalzusammenstoß im Landkreis Haßberge
Beim Frontalzusammenstoß zweier Motorräder am Sonntag in der Nähe von Hohnhausen im Landkreis Haßberge sind zwei Biker tödlich verletzt worden.
Foto: Ferdinand Merzbach, News 5 | Beim Frontalzusammenstoß zweier Motorräder am Sonntag in der Nähe von Hohnhausen im Landkreis Haßberge sind zwei Biker tödlich verletzt worden.
Bearbeitet von Michael Endres
 |  aktualisiert: 09.02.2024 08:16 Uhr

Gegen 10.50 Uhr am Sonntag war eine Gruppe von sieben Motorrädern von Hohenhausen im Landkreis Haßberge kommend auf der dortigen Ortsverbindungsstraße in Richtung Königsberg in Bayern unterwegs. Etwa drei Kilometer nach Hohnhausen kam der Gruppe ein einzelner Motorradfahrer auf einer KTM entgegen, wie das Polizeipräsidium Unterfranken mitteilt. Aus bislang unbekannter Ursache sei der KTM-Fahrer frontal mit dem vierten Motorrad aus der Gruppe zusammengestoßen.

Beide Fahrer wurden nach Polizeiangaben durch die Kollision von ihren Maschinen gerissen und kamen einige Meter weiter auf der Straße und in der Böschung zum Liegen. Durch den Zusammenstoß erlitten der 68-jährige Honda-Fahrer aus Coburg und der 51-jährige KTM-Fahrer aus Hof derart schwere Verletzungen, dass beide noch an der Unfallstelle verstarben.

Ein Motorrad musste mittels Kran aus Böschung geborgen werden

An beiden Maschinen entstand Totalschaden. Eines der Motorräder musste mittels Kran aus der Böschung geborgen werden. Neben Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, war auch eine Notärztin im Einsatz. Mitglieder des Kriseninterventionsteams kümmerten sich zudem um einen Motorradfahrer aus der Gruppe.

Die Polizeiinspektion Ebern, unterstützt durch einen Sachverständigen, übernahm die Ermittlungen zur Unfallursache. Die Ortsverbindungsstraße blieb laut Polizei für die Dauer der Unfallaufnahme komplett gesperrt.

 
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  • K. S.
    Bilder von der Unglücksstelle zu veröffentlichen, gerade wenn es Tote oder Schwerverletzte gab, ist pietätlos und unnötig.

    Liebe Main Post Redaktion, denken Sie bitte an die Gefühle der Angehörigen und an den Pressekodex: Richtlinie 11.3 – Unglücksfälle und Katastrophen

    Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.

    Danke.
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  • H. A.
    Und aus welchem Grund? Selbst vor 50 Jahren wurden schon solche Bilder gezeigt und die haben nichts Pietätlosigkeit zu tun sondern mit Information.
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