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Bamberg
Zwei Jahre auf Bewährung: Mann aus dem Maintal wegen Gewalttaten vor dem Landgericht Bamberg
Der mehrfach vorbestrafte 47-Jährige hatte eine Frau angegriffen, weil sie seine Avancen nicht erwiderte. Dabei spielten auch eine Psychose und Alkohol eine Rolle.
Vor dem Landgericht Bamberg musste sich ein Mann aus dem Maintal wegen Gewalttaten verantworten.
Foto: Lukas Reinhardt | Vor dem Landgericht Bamberg musste sich ein Mann aus dem Maintal wegen Gewalttaten verantworten.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:51 Uhr

Weil eine Frau seine Avancen nicht erwiderte, ist ein 47-jähriger Arbeiter aus dem Maintal im April dieses Jahres ausgerastet. Die 52-Jährige saß an jenem Samstagabend, 29. April, in ihrer Badewanne, als der 47-Jährige ihre Wohnungstür in einem Mehrfamilienwohnhaus auftrat. Sie stieg aus der Wanne, um sich in Sicherheit zu bringen – vergebens. Der Mann hatte bereits die Badezimmertür eingetreten.

Schläge und der Versuch, die Frau in der Badewanne zu ertränken

Im Gang der Wohnung schlug er mit Fäusten auf die Frau ein und versuchte anschließend, sie in der Badewanne zu ertränken. Er tauchte ihren Kopf zweimal für einige Sekunden unter Wasser. Die Geschädigte konnte sich jedoch befreien. Als ein Nachbar zu Hilfe eilte, schlug ihn der 47-Jährige mit den Fäusten gegen den Kopf, so dass er mit dem Kopf auf dem Boden aufschlug und bewusstlos wurde. Danach verließ der Schläger den Tatort und wurde später in seiner Wohnung festgenommen.

Am Montag musste er sich wegen dieser Ereignisse vor dem Landgericht Bamberg verantworten, dazu kam eine Autofahrt unter Alkoholeinfluss. Das Gericht verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.

Medikamente abgesetzt und Alkohol getrunken

Auf der Anklagebank räumte er über seinen Verteidiger Alexander Wessel die Vorwürfe weitgehend ein. Zeugen bestätigten, wenn der Angeklagte Medikamente gegen seine Psychose genommen und keinen Alkohol getrunken habe, sei er ein sehr höflicher und zuvorkommender Mensch.

An jenem verhängnisvollen Abend hatte er seine Medikamente jedoch abgesetzt und reichlich Alkohol getrunken. Als er gegen 21.40 Uhr heimkam, schlug er zunächst auf der Straße das Rücklicht des Autos der Geschädigten ein. Die Gewaltorgie setzte sich dann im Wohnhaus fort, wo er die 52-Jährige und den heute 59-jährigen Nachbarn verletzte. Die beiden Opfer erlitten Platzwunden und Prellungen, die im Krankenhaus behandelt werden mussten.

Stalking und zahlreiche Anrufe

Die Geschädigte leidet nach eigenen Angaben psychisch unter der Tat und hat beispielsweise Angst, alleine in den Keller zu gehen. Der Angeklagte habe im Badezimmer gedroht: "Ich ersaufe dich". Erst als sie ihm sagte: "Was habe ich dir denn getan?" habe er von ihr abgelassen.

Das Verhältnis sei lange Zeit freundschaftlich gewesen, sagte die Geschädigte. Als er eines Tages mehr wollte, habe sie dies abgelehnt. Daraufhin habe sie der Angeklagte gestalkt und immer wieder angerufen, auch nachts. Den Schaden in der Wohnung nach der Tat bezifferte sie auf 4000 Euro. Sie sei nach der Tat zehn Tage arbeitsunfähig gewesen, gab sie zu Protokoll.

Vor Gericht ist der Angeklagte bekannt: 13 Einträge – meist Gewalt- und Verkehrsdelikte – stehen in seinem Strafregister. Laut Gutachter Dr. Thomas Wenzke ist die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten nicht eingeschränkt.

Urteil fällt höher aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert

Der Staatsanwalt bezeichnete die Tat als "lebensgefährlich" und "traumatisierend", erkannte aber gleichzeitig eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund der Psychose und der Alkoholisierung des Angeklagten. Da dieser auch einen festen Arbeitsplatz hat, beantragte der Anklagevertreter eine 22-monatige Bewährungsstrafe. Das Gericht blieb in seinem Urteil zwei Monate über dem Antrag des Staatsanwalts.

Im Urteil inbegriffen ist auch eine Trunkenheitsfahrt, die am 1. April dieses Jahres ungewöhnlich endete: Als das Auto des Angeklagten damals in der Nacht wegen Spritmangel stehen blieb, rief er selbst mit später ermittelten 1,24 Promille bei der Polizei an, um den Vorfall zu melden. Der Anruf sollte ihn den Führerschein kosten.

 
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