Der Mix aus Eifersucht und Alkohol führte am frühen Morgen des 2. September vergangenen Jahres in einer Knetzgauer Diskothek zur handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen einem 25-Jährigen und dessen Freundin. Die Folge: Der 25-Jährige aus dem nördlichen Landkreis musste am Freitag auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen, wo ihm die Staatsanwaltschaft vorsätzliche Körperverletzung und Sachbeschädigung zur Last legte.
Mit der falschen Frau getanzt
An jenem Abend im September tanzte der Angeklagte mit einer anderen Frau, was seiner 24-jährigen Freundin missfiel. Sie zerriss ihm – laut Aussage des Angeklagten – das T-Shirt, zerkratzte dabei seinen Oberkörper und verpasste ihm zwei Ohrfeigen. Danach kam es zu einer Schubserei, bei der die 24-Jährige gegen ein Auto prallte und sich eine großes Hämatom am Oberschenkel zuzog.
Doch damit war das Mütchen des Angeklagten noch nicht gekühlt. Er schlug mindestens zweimal mit der Faust auf ein vor der Diskothek geparktes Auto ein und verursachte dabei zwei Dellen in dem Fahrzeug.
Das Gericht verurteilte den Wüterich für seine beiden Aussetzer zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu 20 Euro (1200 Euro). Dass es überhaupt zur Gerichtsverhandlung kam, hatte der Angeklagte sich selbst zuzuschreiben. Denn er war es, der mit später ermittelten knapp einem Promille Alkohol intus die Polizei anrief, die die Ermittlungen aufnahm und schließlich Anzeige erstattete.
Opfer und Täter sind polizeibekannt
Der Angeklagte gab vor Gericht zu, seine damalige Freundin geschubst zu haben. Daran, dass er auf das Auto einprügelte, könne er sich nicht mehr erinnern. Seine damalige Freundin habe er nicht anzeigen wollen. Zusammen habe man noch „vorgeglüht“, bevor es in die Disco ging. Bei der 24-Jährigen wurden später 1,2 Promille Alkohol im Blut nachgewiesen. Beide sind nach Aussage des ermittelnden Polizeibeamten polizeibekannt. Sie wegen Körperverletzungen, der Angeklagte wegen verschiedener Delikte querbeet: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis stehen in seinem „Portfolio“.
Anklagevertreter Ilker Özalp las dem Angeklagten die Leviten. Er bezeichnete das Verhalten der Beteiligten als „Geäffel von Halbstarken“. Es sei eine typische Discoabend-Geschichte. Es sei „ärgerlich, dass sich die Justiz mit so etwas beschäftigen muss.“
„Gute Lust, Sie mal einzusperren“
Der Angeklagte, der eine Malerausbildung abbrach und derzeit arbeitslos ist, habe in seinem jungen Leben noch nichts auf die Reihe gebracht. „Sie eiern rum, verursachen Einträge im Bundeszentralregister und landen irgendwann im Bau, wenn Sie so weitermachen“ schrieb er dem 25-Jährigen hinter die Ohren. Er habe „gute Lust, Sie mal einzusperren“ drohte Özalp, beließ es in seinem Antrag aber bei einer Geldstrafe von 1800 Euro.
Der Angeklagte verzichtete auf einen Antrag. Richterin Ilona Conver beließ es bei 1200 Euro. Sie bemängelte die „hohe Taktzahl an Straftaten“ seit 2015. Übrigens: mit der Geschädigten hat sich der Angeklagte wieder versöhnt.