Landrat Wilhelm Schneider und Monika Ortner vom Landratsamt informierten in der Sitzung des Kreisausschusses am Mittwoch über die Umsetzung des Zensus 2022.
Der Zensus ist eine Gebäude-, Wohnungs- und Volkszählung. Er findet alle zehn Jahre statt, dieses Mal zum Stichtag 15. Mai 2022. Der Zensus sei notwendig für die Wahlkreiseinteilung und die Stimmverteilung im Bundesrat. Außerdem wirke sich die Zählung auf Ausgleichszahlungen wie den Länderfinanzausgleich, den kommunalen Finanzausgleich oder EU-Fördermittel pro Kopf aus.
Fragen an die Bevölkerung
Die Haushaltsstichprobe ist in zwei Teile gegliedert, wie Schneider und Ortner erklärten. Im ersten Teil werde von 22 000 Bürgern zur Existenzfeststellung Name, Alter und Wohnort festgehalten. Der zweite Teil, bei dem 8000 Bürger befragt werden, enthalte zusätzliche Fragen - beispielsweise zum Schulabschluss oder zur Erwerbstätigkeit. Zusätzlich würden die Bewohner von 40 Einrichtungen wie Alten-, Pflege und Behinderteneinrichtungen befragt.
Für die Befragung sucht das Landratsamt 160 Erhebungsbeauftragte, die für eine Aufwandsentschädigung im Ehrenamt die Daten in den Haushalten erhaben.