Die Anpassung wurde notwendig, da die bisherigen Hebesätze für die Grundsteuer zum 31. Dezember 2024 aufgrund der neuen Gesetzeslage außer Kraft treten. Mit Beginn des neuen Jahres beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A 400 Prozent (bisher 350 Prozent) und für die Grundsteuer B 250 Prozent (bisher 350 Prozent). Ziel der Stadt Zeil ist es keine Steuererhöhung durchzusetzen sondern insgesamt die gleichen Steuereinnahmen zu verwirklichen wie bisher. Allerdings sind die im Moment vorliegenden Daten, die zur Kalkulation herangezogen wurden, noch nicht vollständig. Bis Mitte September wurden nur 88 Prozent der zu veranlagenden Objekte vom Finanzamt mit einem neuen Messbescheid versehen. Dies liegt auch daran, dass viele Steuererklärungen zu spät abgegeben wurden. In circa zehn Prozent der Fälle besteht noch Klärungsbedarf, die an das Finanzamt gemeldet wurden. Eine weitere Anpassung der Hebesätze in den Folgejahren ist deshalb sehr wahrscheinlich.
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