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Haßfurt
Zeil: Obdachlosen-Trio klaut Bier aus dem Bauhof und landet vor Gericht
Weil sie Durst hatten, brachen drei Männer in den Zeiler Bauhof ein und klauten einen Kasten Bier. Ihre DNA führte sie direkt vor das Gericht. Welche Strafen sie erhielten.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 19.02.2024 18:43 Uhr

Wie drei Lausbuben, die etwas ausgefressen haben, saßen dieser Tage drei Obdachlose aus dem Landkreis mit gesenktem Haupt auf der Anklagebank des Amtsgerichts.

Was sie außer ihrer Obdachlosigkeit eint, ist der Umstand, dass sie "dem Alkohol nicht abgeneigt" sind, wie es einer von ihnen vor Gericht beschrieb. Es war eine große Untertreibung. Denn der Durst nach Alkohol, vor allem nach Bier, ist bei dem Trio sehr ausgeprägt.

So wie am Sonntag, 9. Februar vergangenen Jahres, als die drei Saufkumpanen reichlich Gerstensaft tankten. Als der Stoff ausging, war der Durst immer noch da. Es kam ihnen die Idee, sich nachts aus dem Zeiler Bauhof zu bedienen. Denn sie wussten, dass dort Bier gebunkert wird.

Arbeitsteilung am Tatort

Da die Tür verschlossen war, ging das Trio arbeitsteilig vor. Der Erste brach die Tür mit einem Stemmeisen auf. Der Zweite stand Schmiere. Der Dritte transportierte das Diebesgut - einen Kasten Bier einer Zeiler Brauerei – zusammen mit dem Ersten ab.

Doch die Tatausführung erwies sich im Nachhinein als wenig professionell. Denn die Diebe hinterließen am Tatort DNA-Spuren, die ihnen zum Verhängnis wurden und sie schließlich vor den Kadi brachten – wegen Diebstahl und Sachbeschädigung.

Vor Gericht gab das Trio den Einbruch zu. "Wir haben aber den Kasten nicht leer gemacht!", sagte der Erste, wohl um den Sachschaden in Grenzen zu halten. "Ich trink net oft, aber wenn, dann richtig", schickte er hinterher.

Angeklagter: "Eine Dummheit im Vollsuff"

"Wir waren im Vollsuff und haben Durst gehabt. Es ist aus Dummheit passiert", wagte der Schmierensteher einen Verteidigungsversuch. Seine Freundin sei von seinem Alkoholkonsum nicht begeistert. Seine "Sachlage" bezeichnete er als "beschissen". Er lebe von Hartz-IV und habe Schulden. Zum Leben blieben ihm 200 Euro. Er habe zwei Alkoholtherapien erfolglos hinter sich gebracht. Er trinke täglich Alkohol. Auch an jenem Morgen vor der Gerichtsverhandlung habe er bereits Bier getrunken, gab er zu Protokoll.

Auch der Dritte im Bunde machte keinen Hehl aus seiner Affinität zum Alkohol. Geld bekomme er keines vom Amt. "Ich lebe von Luft und Liebe", ließ er das Gericht wissen - und von Diebstählen, wie ein Blick in seinen Bundeszentralregisterauszug zeigt. Fünf Einträge stehen in seinem "Portfolio" - alles Diebstähle. Ein weiteres Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung steht an.

Drei Männer, drei verschiedene Urteile

Der Vorsitzende stellte das Verfahren gegen ihn daher ein, im Hinblick auf das kommende Verfahren. "Sie stehen mit einem Bein im Gefängnis. Klauen Sie nicht einmal eine Kaugummipackung", warnte er den 38-Jährigen.

Noch mehr Vorstrafen hat der 35-jährige Schmierensteher auf dem Konto. Bereits 13 Mal wurde er straffällig, quer durch das Strafgesetzbuch. Ihn verurteilte Richter Christoph Gillot zu einer sechsmonatige Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er eine Suchttherapie machen.

Der Stemmeisen-Spezialist ist noch nicht vorbestraft. Der 40-Jährige erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Der Sachschaden an der Tür beträgt rund 500 Euro.

 
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