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HASSFURT
Wurfstern bringt 48-Jährigem Ärger ein
Michael Mößlein
 |  aktualisiert: 09.06.2014 17:56 Uhr

Augen auf beim Sperrmüllklauben! Diesen Vorsatz hätte ein 48-Jähriger aus dem Landkreis Haßberge mal besser berücksichtigt, bevor er vor etwa 20 Jahren einen ausgesonderten Rasentrimmer mit nach Hause genommen hat. Das Problematische daran, auch wenn es sich kurios liest: Anstatt eines normalen Messers war in das vom Vorbesitzer offensichtlich umgebaute Rasenschneidgerät ein Wurfstern eingebaut. Und solche Wurfsterne stehen seit elf Jahren auf der Liste verbotener Waffen.

Doch dies möchte der 48-Jährige nicht gewusst haben. „Ich interessiere mich nicht für Waffen“, erklärte er vor dem Amtsgericht Haßfurt, vor dem er sich am Freitag wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten musste. Für diese Behauptung mag sprechen, dass der Angeklagte den Wurfstern, nachdem er ihn eines Tages aus dem Rasentrimmer ausgebaut hatte, arglos (oder dummdreist?) in einer Kiste mit Metallschrott aufbewahrte. Dort hatte ihn die Polizei im Februar dieses Jahres während einer Hausdurchsuchung bei dem 48-Jährigen gefunden.

Zu der Durchsuchung war es gekommen, weil ihn der Ex-Lover seiner bei ihm im Haus wohnenden Tochter, angezeigt hatte – wegen illegalen Waffenbesitzes. Wie der verprellte Verehrer zu dieser Annahme gekommen ist, konnte sich der Angeklagte nicht erklären. Vielleicht, mutmaßte er, habe seine Tochter ihrem Freund gegenüber einmal damit geprahlt, dass ihr Vater Waffen besitzt – was aber gar nicht stimmt, versicherte der Angeklagte.

Aufgrund des Waffenfundes bei ihm im Haus hatte der 48-Jährige einen Strafbefehl über 2000 Euro erhalten, gegen den er Widerspruch eingelegt hat. Deshalb die Verhandlung vor Gericht. Der Widerspruch hat sich gelohnt: Richterin Ilona Conver stellte das Verfahren gegen den Angeklagten ein, gegen eine Geldauflage von 300 Euro, zu zahlen an den Kreisjugendring.

Die Richterin glaubte dem Angeklagten offenbar, der beteuerte, mit dem Gesetz nicht mehr in Konflikt geraten zu wollen. Dass er weiß, was das bedeutet, zeigt dessen Vorstrafenregister, das Conver als „beeindruckend“ bezeichnete; ein Eintrag war einschlägig wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Doch in den zurückliegenden Jahren hatte sich der 48-Jährige nichts mehr zuschulden kommen lassen. „Ich habe genug angestellt“, sagte der Angeklagte, „aber dafür gebüßt.“

 
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