Unerlaubte Wahlbeeinflussung oder zulässige Sympathiekundgebung? Der CSU-Landtagsabgeordnete Steffen Vogel (CSU) hat am Sonntag bei der Bürgermeisterwahl in Theres (Lkr. Haßberge) in der Wahlkabine seinen ausgefüllten Stimmzettel fotografiert – und diesen unmittelbar danach öffentlich auf Facebook präsentiert. Ein Rechtsverstoß ist das aktuell nicht, sagen die Experten im bayerischen Innenministerium. Allerdings überlegt die Bundesregierung, schon bei der Bundestagswahl im September das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ausdrücklich zu verbieten.
Was Vogel aus dem Wahllokal gepostet hat, war keine Überraschung. Wie das Foto belegte, hat er sein Kreuzchen beim CSU-Kandidaten, dem schließlich wiedergewählten Matthias Schneider, gemacht. Außerdem gab er seinen Facebook-Freunden die Empfehlung mit, ebenso wie er abzustimmen: „Ich hoffe, viele Thereser machen es heute nach! Matthias, Du schaffst es und Du hast es auch verdient.“
Kritik wurde laut
Schon kurz nach der Veröffentlichung am Morgen meldeten sich Kritiker, die von einer Verletzung des Wahlgeheimnisses und unzulässiger Einflussnahme sprachen, ja sogar die Gültigkeit der Wahl oder zumindest der Vogel-Stimme in Zweifel zogen. Einer spekulierte schon über eine mögliche Wahlanfechtung.
Der CSU-Politiker bekam jedenfalls kalte Füße und löschte – gut zwei Stunden nach der Veröffentlichung – zumindest das umstrittene Foto wieder von der Seite. Er habe dazu gelernt, schrieb Jurist Vogel ein wenig reumütig, und habe nach den heftigen Diskussionen „ein Einsehen und den Facebook–Post entschärft ... nicht dass die Thereser wegen meinem Blödsinn noch mal wählen müssen“. Trotzig schloss er seinen Kommentar: „Aber ich habe ihn trotzdem gewählt.“
„Rein rechtlich“ nichts einzuwenden
Wie ist das Verhalten des 42-Jährigen zu bewerten? Beim Landratsamt in Haßfurt, der zuständigen Aufsichtsbehörde, verwies man am Montag gleich nach München ans Innenministerium. „Rein rechtlich“ sei gegen Vogels Beitrag nichts einzuwenden, sagte auf Nachfrage Oliver Platzer, der Sprecher von Innenminister Joachim Herrmann (CSU).
Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses liege nicht vor, Vogel habe schließlich nur sein eigenes Abstimmungsverhalten öffentlich gemacht. Allerdings sieht man auch im Ministerium auf Dauer Regelungsbedarf für den Umgang mit Smartphones. Wenn Zehntausende Wähler ihre Stimmzettel posten, könnte sich nämlich eine „wahlbeeinflussende Dynamik“ entwickeln, so Platzer.
Eine Gefahr, die man offensichtlich auch im Bundesinnenministerium sieht. „Der Spiegel“ hatte kürzlich berichtet, die Regierung plane noch vor dem Urnengang im September ein Fotografierverbot für Wahlkabinen in die Bundeswahlordnung aufzunehmen. Der Stimmzettel eines Wahlberichtigten, der – ähnlich wie Vogel – in der Kabine fotografiert, wäre dann ungültig.
Bundesregierung prüft Fotografierverbot
Ministeriumssprecher Tobias Plate bestätigte auf Anfrage, dass die Bundesregierung in Abstimmung mit den Wahlbehörden der Länder überprüft, inwieweit die Wahlordnung „im Lichte von Entwicklungen seit dem letzten Wahltag“ nachgesteuert werden muss. Der Wahrung des Wahlgeheimnisses gelte dabei besonderes Augenmerk, so Plate. Noch sei aber keine Entscheidung über ein Fotografierverbot gefallen.
In den USA sind „Wahl-Selfies“ in vielen Bundesstaaten bereits verboten. So sorgte Eric Trump für Ärger, als er bei der Präsidentschaftswahl im November aus der Wahlkabine in New York ein Foto vom Votum für seinen Vater postete. Über Konsequenzen wurde nichts bekannt.
Steffen Vogel war am Montag nicht erreichbar. Er befand sich mit dem Landtag auf Dienstreise in Tokio.
Zu seinem Kommentar, dass er ihn trotzdem gewählt hat: Wen soll denn ein CSU-ler sonst wählen?
Sehr gut die Info, dass man so erfährt, wo unsere Landtags-Politiker auf Dienstreise weilen.