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KREIS HASSBERGE
Wilhelm Schneider darf die Finanzspritze geben
Martin Sage
 |  aktualisiert: 29.03.2021 10:57 Uhr

Dass die Haßberg-Kliniken tief in den roten Zahlen stecken und damit am Tropf des Kreishaushaltes hängen, scheint mittlerweile fest in den Köpfen der Lokalpolitik verankert. Der Kreisausschuss Haßberge jedenfalls erteilte am Montag einstimmig und ohne Diskussion Landrat Wilhelm Schneider die Vollmacht, den beiden Krankenhäusern in Haßfurt und Ebern im laufenden Haushaltsjahr bis zu 2,3 Millionen Euro zuzuschießen.

Defizit von 2,998 Millionen Euro vorausberechnet

Die Finanzspritze soll zum Decken des Betriebskostendefizits dienen, das Kreiskämmerer Marcus Fröhlich auf knapp drei Millionen Euro – exakt stehen 2,998 Millionen Euro Miese im Wirtschaftsplan für 2018 – vorausberechnet hat. Die 2,3 Millionen Euro, über die der Landrat jetzt zum Wohle des Kommunalunternehmens verfügen kann, kommen nicht von ungefähr: Sie sind als Mittel zur Abdeckung des Klinikdefizits im Haushaltsplan der Landkreises veranschlagt.

Die Zahlungsermächtigung ermöglicht es dem Kreischef nun, „kurzfristige Notwendigkeiten zur Defizitabdeckung mittels dringlicher Anordnung zu vermeiden und den verwaltungsmäßigen Vollzug zu erleichtern“, wie es in der Beschlussvorlage heißt. Sollte der Landkreis den Haßberg-Kliniken über die 2,3 Millionen Euro hinaus gehende „Infusionen“ verabreichen müssen, hätte Schneider allerdings keine freie Hand mehr. Über noch höhere Defizitausgleichszahlungen müsste dann der Kreistag Haßberge oder sein Kreisausschuss entscheiden.

Seit dem Jahr 2012 gerät das Kommunalunternehmen Haßberg-Kliniken immer mehr in wirtschaftliche Schieflage. Von 2012 bis 2015 betrugen die Verluste zusammengenommen 6,52 Millionen Euro, 2016 waren es nach Angaben des Landkreises 2,74 Millionen Euro und 2017 ein Fehlbetrag von 3,22 Millionen Euro.

Kreise zum Ausgleich verpflichtet

In Deutschland sind es die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte, die die Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung ihrer Bevölkerung gewährleisten müssen. Was die Verluste der Krankenhäuser anbelangt, so gilt laut Kreisverwaltung folgende Rechtsgrundlage: Sofern der Verlustvortag nicht innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden könne und die Ausstattung des Kliniken mit Eigenkapital keinen Ausgleich aus den Rücklagen ermögliche, „ist der Landkreis als Träger in der Pflicht, einen Ausgleich aus dem kommunalen Haushalt herbeizuführen.“ Demzufolge müsse der Landkreis Haßberge ab dem Haushaltsjahr 2014 entsprechende Mittel zur Bildung von Rückstellungen bzw. zum unmittelbaren Ausgleich der Betriebskostendefizite vorsehen. In diesem Sinne hat der Haßbergkreis 2016 rund 1,25 Millionen Euro an die Haßberg-Kliniken überwiesen, um deren Zahlungsfähigkeit aufrecht zu halten. 2017 waren es weitere 2,94 Millionen Euro.

Um die Defizite herunterzufahren, hatte das Kommunalunternehmen 2017 das Krankenhaus Hofheim aufgegeben und das Ende der Geburtenabteilung in Haßfurt ab 2019 angekündigt – letztere Schritt ist bis auf Weiteres rückgängig gemacht.

 
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