"Wer nicht hören will, muss fühlen!" Mit diesen Worten begründete Amtsgerichtsdirektor Christoph Gillot, warum er einen 33-jährigen Arbeitslosen zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilte. Angeklagt war dieser wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Insbesondere die Tatsache, dass er in der Vergangenheit bereits neun Mal genau wegen derselben Straftaten rechtskräftig verurteilt worden war, gab den Ausschlag für diese drastische Strafe.
Zeugin ruft die Polizei
Laut Anklageschrift der Staatsanwältin Fabienne Mehrländer spielte sich das Tatgeschehen am 23. Februar dieses Jahres ab. Damals befand sich der 33-Jährige mit seinem Audi in Maroldsweisach. Als er weißes Pulver aus seinem stehenden Fahrzeug auf die Straße streute, kam dies einer Anwohnerin spanisch vor. Sie notierte sich das Nummernschild des Wagens und rief die Polizei an.
Einer Streifenbesatzung, die sich von Ebern aus auf den Weg nach Maro machte, kam auf halber Strecke das gemeldete Auto entgegen. Die Polizisten nahmen die Verfolgung auf. In Untersiemau im Landkreis Coburg stellten sie den Fahrer. Als dieser die Uniformierten bemerkte, drehte er sofort um 180 Grad und versuchte zu fliehen. Doch er kam nicht weit. Die Polizei holte ihn vor seiner damaligen Wohnung erneut ein. Dort fanden die Ordnungshüter einen fertigen Joint mit 1,6 Gramm Marihuana, eine Feinwaage und diverse Drogenutensilien.
Angeklagter gesteht
Vom Vorsitzenden auf den Tathergang angesprochen, legte der Beschuldigte sofort ein vollständiges Geständnis ab. Da er seit langem drogenabhängig sei, habe er bereits 2016 eine stationäre Drogentherapie absolviert. Doch schon kurz danach wurde er wieder rückfällig. Auf Nachfrage des Richters erklärte er, dass er täglich Rauschgift konsumiere, vor allem Chrystal Meth und Marihuana. Zwölf Vorstrafen hat der 33-Jährige laut seiner Akte im Bundeszentralregister. Erstmals 2009 und dann fast schon in regelmäßigen Abständen wurde er eingebuchtet. Gefruchtet hat dies offensichtlich nicht, denn kaum, dass der Mann entrlassen war, wurde er erneut straffällig.
In ihrem Plädoyer sprach die Staatsanwältin denn auch von einem "Bewährungsversager". Obwohl er vier Kinder von zwei Frauen habe, lebe er in keinen geordneten familiären Verhältnissen. Angesichts der vielen einschlägigen Vorstrafen konstatierte die Vertreterin der Anklage bei dem Angeschuldigten "einen ausgeprägten Hang, gegen die Rechtsordnung zu verstoßen". Aufgrund einer ungünstigen Sozialprognose forderte sie eine viermonatige Freiheitsstrafe.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Der Richterspruch lag noch deutlich über diesem Antrag. Richter Gillot sprach von zwei Gruppen von Verurteilten. Während sich die eine Gruppe die verhängte Strafe zu Herzen nehme und ihr Verhalten ändere, sei der anderen Gruppe auch nach drakonischen Strafen alles egal. Und zu letzterer gehöre der Verurteilte. Aus seiner Sicht sei das Urteil noch milde, fügte der Vorsitzende abschließend hinzu. Ob der Verurteilte gegen den Richterspruch Rechtsmittel einlegen wird oder tatsächlich ins Gefängnis muss, blieb offen.