Das Gesundheitsamt Haßberge informiert, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Bayern in einem gestuften Verwaltungsverfahren umgesetzt wird.
Das bedeutet für die Betroffenen: Die Einrichtungen melden dem Gesundheitsamt ab dem 16. März zunächst die noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und solche, die keinen gültigen Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest bezüglich einer medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben. Das Gesundheitsamt gibt eigenen Angaben zufolge diesen Personen dann die Möglichkeit, eine Impfberatung wahrzunehmen und die Entscheidung zu überdenken.
Auf das Beratungsangebot folgt eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Bleibt diese weiterhin aus, werde möglicherweise ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In letzter Konsequenz könne unter Umständen ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.
Das Gesundheitsamt Haßberge weist zur besseren Planbarkeit für die betroffenen Einrichtungen darauf hin, dass aufgrund dieses gestuften Verfahrens vor dem 1. Juli keine Tätigkeits- oder Betretungsverbote ausgesprochen werden.
Für Neueinstellungen ergebe sich die Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsnachweises direkt aus dem Gesetz, sodass diese vor Beginn ihrer Tätigkeit im Gesundheitssektor ab 16. März einen entsprechenden Nachweis vorlegen müssen.
Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums unter www.zusammengegencorona.de