„Reden wir über die Rente“, das war das Motto des Zukunftsdialoges des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der am Samstag im Hotel-Weingut Goger in Sand stattfand. Kreisvorsitzender Sandy Koppitz freute sich, mit Thomas Brendler, dem Leiter der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Nordbayern in Würzburg, einen kompetenten Fachmann gewonnen zu haben.
Rund 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger waren gekommen, um sich aus erster Hand zu informieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine möglichst abschlagsfreie Rente zu bekommen. Brendler erklärte, dass die Altersgrenze für die Regelaltersrente zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wird. Mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolge die Anhebung zunächst in Ein-Monats-, ab 2024 in Zwei-Monats-Schritten. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gelte dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Besonders langjährig Versicherte, die mindestens 65 Jahre alt sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten zurückgelegt haben, bekommen ebenfalls die volle Rente.
Zusätzlich gibt es seit 2014 eine Sonderregelung, nach der schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gegangen werden könne, wenn die 45 Jahre erfüllt sind. Ab dem Geburtsjahrgang 1953 steigt diese Altersgrenze jedoch für die abschlagsfreie Rente wieder schrittweise an. Für alle 1964 oder später Geborenen liegt sie wieder wie bislang bei 65 Jahren, so der Rentenexperte.
Wichtig sind auch die Hinzuverdienstgrenzen, die bei einer vorzeitigen Rentenbewilligung gelten, erläuterte Brendler den Anwesenden. Als Hinzuverdienst gelten das jährliche Bruttoarbeitsentgelt, das jährliche Arbeitseinkommen wie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft sowie vergleichbares Einkommen wie zum Beispiel Abgeordnetenbezüge.
Bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze dürfe man bis 6300 Euro im Kalenderjahr anrechnungsfrei zur vorgezogenen Altersrente hinzuverdienen. Eine monatliche Gegenüberstellung gebe es nicht mehr. Der über den Betrag von 6300 Euro hinausgehende Verdienst werde durch 12 geteilt. Davon würden 40 Prozent auf die Rente angerechnet und es werde dann eine Teilrente ausgezahlt.
Brendler stellte auch die beiden Versichertenberaterinnen der DRV vor, die wohnortnah persönliche Beratungen durchführen und auch bei der Antragsstellung behilflich sind. Rosl Pflaum aus Eltmann und Karin Wirsing aus Staffelbach stehen hierfür den Versicherten nach einer Terminvereinbarung zur Verfügung. Idealerweise sollte mindestens vier Monate vor Rentenbeginn ein Beratungsgespräch vereinbart werden. Dies sei möglich unter Tel. (0 95 22) 1334 bei Rosl Pflaum oder unter Tel. (0 95 03) 3 73 91 91 bei Karin Wirsing. Jeweils donnerstags findet auch von 15 bis 19 Uhr im VdK-Büro in Haßfurt eine Beratung zur Erwerbsminderungsrente statt. Hierfür ist eine Voranmeldung unter Tel. (0 95 21) 56 02 notwendig.