Einen Einblick in die ambulanten Jugendhilfemaßnahmen erhielten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses am Montag in ihrer Sitzung.
Thorsten Ullrich vom Allgemeinen Sozialen Dienst des Kreisjugendamtes erläuterte in der Sitzung die Möglichkeiten, mit denen der Ausschuss den Jugendlichen Unterstützung bieten kann. Mit dem sogenannten Erziehungsbeistand soll ein Betreuungshelfer das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds. Auch der Bezug zur Familie soll helfen, dass die Jugendlichen selbstständiger werden.
Die sozialpädagogische Familienhilfe soll hingegen durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen. Sie soll eine Art Hilfe zur Selbsthilfe sein. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Dass ein Kind oder Jugendlicher aus der Familie genommen werde, könne nur als letztes Mittel in Betracht kommen oder aber wenn eine unmittelbare Gefahr für das Kind bestehe, so Thorsten Ullrich.
Jugendlicher war der Sündenbock
Im Bereich des Jugendamtes Haßberge wurden im vergangenen Jahr 34 Erziehungsbeistandschaften und 79 Sozialpädagogische Familienhilfen, letztere mit 226 betroffenen Kindern, gewährt. Die Kosten hierfür beliefen sich auf rund 800 000 Euro. Oliver Mock, Inhaber der heilpädagogischen Praxis „Lebenslinie“ aus Maroldsweisach und Tina Scheller von den ambulanten erzieherischen Diensten der Rummelsberger Diakonie erläuterten anhand von zwei Beispielen die praktische Umsetzung.
So wurde zum Beispiel einem Jugendlichen, der sich als Sündenbock der Familie fühlte und den Besuch der Schule verweigerte, mit einem Aufenthalt in einer Tagesklinik und einer anschließenden ambulanten Therapie, Wege aufgezeigt, seine Situation erfolgreich zu bewältigen.
In einem anderen Fall ging es um zwei Kinder, die zwar emotional die Zuwendung der Eltern erlebten, aber in einer verwahrlosten Wohnung leben mussten. Hier wurde durch intensive Gespräche und enge Begleitung der Eltern ein annehmbares Wohnumfeld geschaffen.
Freiwilliger Zuschuss aus Haßfurt
Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde auf Antrag der Diözese Würzburg der Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensberatung in Haßfurt, ein freiwilliger Zuschuss von 2500 Euro gewährt. Auch der Antrag auf eine Anschlussförderung von Selbstbehauptungskursen für Mädchen durch die Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes Haßberge wurde genehmigt. Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wurden zusätzlich jeweils 4000 Euro zur Förderung der Kurse bewilligt.
Den Teilhaushalt für die Jugendhilfe stellte Kreiskämmerer Marcus Fröhlich dem Gremium vor. Enthielt der Ansatz für das Jahr 2019 noch 10 763 000 Euro für alle Aufwendungen, reduziert sich dieser 2020 auf 10 045 000 Euro. Die Erträge sinken ebenfalls von 2,8 Millionen Euro auf 2,1 Millionen Euro. Der Zuschussbedarf, also der Betrag, den der Landkreis Haßberge aufbringen muss, ist im Ergebnis mit 7,9 Millionen Euro für das Jahr 2020 nahezu gleich wie im Vorjahr.