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Haßfurt
Weil sie ihm das Bier nicht holte: Arbeiter verprügelte die eigenen Freundin
Deshalb musste der damals 30-Jährige nun vor dem Amtsgericht Haßfurt erscheinen. Das verurteilte ihn auch wegen seiner Vorgeschichte zu einer Bewährungsstrafe.
War es die flache Hand, wie der Angeklagte behauptete. Oder die Faust? In jedem Fall hat ein Arbeiter aus dem Haßbergkreis seine Freundin geschlagen, weswegen er nun vor Gericht stand. (Symbolfoto)
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa | War es die flache Hand, wie der Angeklagte behauptete. Oder die Faust? In jedem Fall hat ein Arbeiter aus dem Haßbergkreis seine Freundin geschlagen, weswegen er nun vor Gericht stand. (Symbolfoto)
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:27 Uhr

Fünf Euro gab ein damals 30-jähriger Arbeiter aus dem Maintal seiner damaligen Freundin im April vergangenen Jahres. Mit dem Geld sollte sie am frühen Nachmittag Biernachschub besorgen. Doch statt zum Einkaufen ging die junge Frau damals in ihre Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Dies sollte ihr zum Verhängnis werden. Denn der Durst des Bierliebhabers wurde immer größer und mit ihm auch die Wut auf die ausbleibende Freundin. Er suchte und fand sie in ihrer Wohnung. Dort soll er sie laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft aufgefordert haben, die fünf Euro herauszugeben und ihr anschließend mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben: Das sei strafbar als Nötigung und Körperverletzung.

Am Dienstag musste der Biertrinker auf der Anlagebank des Amtsgerichts Platz nehmen, wo er zunächst schwieg. Umso redefreudiger war die Geschädigte im Zeugenstand. Ihr Ex-Freund habe sie mehrfach verletzt und "zusammengeschwattet". Er habe damals im April die Tür eingetreten und ihr – wohl auch mit Drogen im Blut - ins Gesicht und auf den Kopf geschlagen, bevor der Nachbar einschritt und noch Schlimmeres verhinderte. Neben Schwellungen habe sie auch psychische Schäden erlitten. Sie selbst habe nie zurückgeschlagen, beteuerte sie vor Gericht. Den Einwand des Verteidigers, sein Mandant habe nur mir der flachen Hand zugeschlagen, ließ sie nicht gelten. "Es war mit der Faust. Definitiv", belastete sie ihren Peiniger.

Hauseigentümer spricht beim dem Paar von "Drama ohne Ende"

Als "Drama ohne Ende" bezeichnete der Hauseigentümer die Beziehung des Paars. Er sei mehrmals wegen Streitereien gerufen worden. Möbel seien zerstört worden. Dem Angeklagten, der mittlerweile in Schweinfurt lebt, habe er ein Hausverbot erteilt.

Für die Justizbehörden ist der Angeklagte ein alter Bekannter. Sechs Einträge stehen in seinem Sündenregister, auch einschlägige wegen Körperverletzung. Erst im März vergangenen Jahres, rund einen Monat vor der angeklagten Straftat, ließ er in Ebelsbach die Fäuste sprechen und fügte einem Kontrahenten eine Platzwunde zu, wofür er eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro erhielt. Bei der blieb es am Dienstag nicht. Wegen der "erheblichen Rückfallgeschwindigkeit" forderte die Staatsanwältin eine fünfmonatige Bewährungsstrafe, die der Vorsitzende Richter Christoph Gillot so übernahm. Als Auflage muss der Verurteilte 3000 Euro an den Jugendhilfefonds Haßberge bezahlen. Zudem muss er die Hände von Drogen lassen und ein Anti-Gewalt-Training absolvieren.

Der Verteidiger hatte zuvor auf eine Geldstrafe plädiert. Die Tat sei lange her. Seitdem sei nichts mehr passiert. Zudem habe das Paar ein gemeinsames Kind, argumentierte der Anwalt.

 
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