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Haßfurt
Was geschieht mit dem verfallenden Haus in der Haßfurter Hauptstraße?
In der unteren Hauptstraße in Haßfurt ist ein Anwesen dem Verfall preisgegeben. Dies ist zum einen Anwohnern ein Dorn im Auge, aber zum anderen auch nicht ungefährlich.
Das Anwesen Nummer 68 in der unteren Hauptstraße in Haßfurt ist dem Verfall preisgegeben.
Foto: Wolfgang Sandler | Das Anwesen Nummer 68 in der unteren Hauptstraße in Haßfurt ist dem Verfall preisgegeben.
Wolfgang Sandler
 |  aktualisiert: 29.03.2021 10:46 Uhr

Andreas Ludwig ist sich sicher: "Seit ich meine Agentur in der Hauptstraße eröffnet habe, ist das Fenster bei meinem Nachbarn gegenüber angelweit geöffnet. Der Flügel bewegt sich nicht einmal mehr, wenn es stürmt." Der Versicherungskaufmann hat seine Büroräume seit 2014 in der unteren Hauptstraße in Haßfurt. Gegenüber befindet sich das Anwesen Nummer 68. Im Erdgeschoss war hier früher einmal ein Ladengeschäft untergebracht, seit Jahren steht es jedoch leer. Die oberen Etagen sind unbewohnt, es ist kein Leben mehr in dem Haus.

Die Fensterrahmen der Dachgauben des Anwesens Nummer 68 in der Hauptstraße verwittern zusehends.
Foto: Wolfgang Sandler | Die Fensterrahmen der Dachgauben des Anwesens Nummer 68 in der Hauptstraße verwittern zusehends.

Die Gebäude zu beiden Seiten des dem Verfall preisgegebenen Hauses sind renoviert oder wie im Fall des doppelten Geschäftshauses Fuchs/Schlereth erst vor wenigen Jahren neu gebaut. Am Anwesen Nummer 68 dagegen bröckelt der Putz, das Dach neigt sich bedenklich, die Fensterrahmen in den Dachgauben haben seit Jahren keine Farbe mehr gesehen, das Holz ist offensichtlich in Auflösung begriffen. Die Entwicklung des Gebäudes ist jedoch nicht nur unschön, sie ist auch nicht ungefährlich. Das Landratsamt Haßberge ist deshalb schon aktiv geworden und hat in dieser Hinsicht "Anordnungen gegen den Grundstückseigentümer" erlassen, so Monika Göhr, Pressesprecherin der Behörde, auf Anfrage dieser Redaktion. 

"Der Gefahrenbereich des betroffenen Grundstücks ist bereits abgesperrt", heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes weiter. "Es ist davon auszugehen, dass von Seiten des Grundstückseigentümers keine Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Der nächste Schritt des gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsverfahrens wäre die Durchführung einer Ersatzvornahme. Das heißt, dass das Landratsamt ein Unternehmen damit beauftragen kann, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Die Kosten würden dann an den Betroffenen weitergereicht", so die Auskunft des Landratsamtes Haßberge.

Dieses Fenster in der ersten Etage des Anwesens Nummer 68 in Haßfurter Hauptstraße ist seit längerer Zeit nicht mehr geschlossen worden.
Foto: Wolfgang Sandler | Dieses Fenster in der ersten Etage des Anwesens Nummer 68 in Haßfurter Hauptstraße ist seit längerer Zeit nicht mehr geschlossen worden.

"Die Stadt Haßfurt darf das Anwesen nicht betreten", sagt Bürgermeister Günther Werner. Er bestätigt, dass dies im Verantwortungsbereich des Landratsamtes liege. Werner bezeichnet es gegenüber dieser Redaktion als Fehler, dieses Anwesen nicht erworben zu haben, als es zum Verkauf stand.  "Da hätten wir zugreifen müssen." Das Gebäude befinde sich innerhalb des Sanierungsgebietes 5, was bedeute, dass die Stadt hier ein Vorkaufsrecht besitzt. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht sei es nicht unwichtig, in welchem Zustand sich dieses Anwesen befindet. "Wenn man sich die Häuser neben dem Anwesen 68 anschaut", so der Bürgermeister, "die sind alle schön saniert."

Recht unattraktiv präsentiert sich das Schaufenster im Anwesen Nummer 68 in der Hauptstraße.
Foto: Wolfgang Sandler | Recht unattraktiv präsentiert sich das Schaufenster im Anwesen Nummer 68 in der Hauptstraße.

Die Stadt Haßfurt habe laut Bürgermeister Werner auch in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, das Anwesen zu erwerben, da es zum Innenstadtensemble gehört, doch man sei stets beim Besitzer abgeblitzt, sagt Werner. Der Stadt bleibe nichts anderes übrig, als abzuwarten, wie der Eigentümer von Anwesen Nummer 68 auf die Anordnungen und Absperrungen durch das Landratsamt reagiert. Und ob ein Erwerb mit anschließender Sanierung durch die Stadt nicht doch noch möglich wird.

 
 
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    Wie immer eine Behörde schiebt es auf die andere. Der Besitzer gehört einfach davon enteignet. Bei anderen Dingen geht dies doch auch.
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