Viele Konsumenten sind überrascht. Seit Montag sind die Tedi-Märkte im Landkreis Haßberge geöffnet. Ob in Haßfurt, Ebelsbach oder Ebern, kaufwillige Bürger können sich hier einen Einkaufswagen schnappen und im Geschäft vollladen. Was beim Bürger für Verwirrung sorgt, schließlich ist Tedi weder ein Gartenmarkt, noch Gärtnerei, Baumschule, Blumenladen oder Baumarkt auch kein Friseursalon, es gibt keine Fußpflege, Maniküre oder Gesichtspflege. Denn diese Branchen sollten bislang eigentlich als einzige von der Lockerung des Lockdowns profitieren.
Mittwochabend tagte dann bekanntlich die Kanzlerin mit den Länderchefs. Grundsätzlich wurden dabei die Beschränkungen bis zum 28. März verlängert. Es treten aber auch einige Lockerungen in Kraft. Ab der kommenden Woche sollen zunächst wieder Blumengeschäfte, Gartenmärkte und Buchhandlungen öffnen.
Das sind die Reaktionen der Verbraucher
Aber warum Tedi? Auch im Internet ließen die Reaktionen der Verbraucher nicht lange auf sich warten. "Ungerecht" und ähnliche Vokabeln benutzten die Besucher, um ihre Verständnislosigkeit zum Ausdruck zu bringen - vor allem angesichts der Tatsache, dass andere Einzelhändler weiterhin geschlossen bleiben müssen. Und angesichts des Umstandes, dass Tedi selbst noch am 25. Februar auf der eigenen Website die Besucher darauf verwiesen hatte, dass die Filialen des Unternehmens - hier gibt es vornehmlich Ein-Euro-Produkte, Deko-, Party- und Bastelwaren sowie Krimskrams -"vorerst in allen Bundesländern bis voraussichtlich 7. März geschlossen" bleiben sollten.
Wie ein Unternehmenssprecher auf Anfrage der Redaktion mitteilt, könne Tedi „durch ein vielfältiges und breit gefächertes Sortiment einen überwiegenden Sortimentsanteil der vom Gesetzgeber erlaubten Produkte aufweisen“. Er nennt Tierbedarf, Drogerie, Lebensmittel und Baumarkt-Artikel als Beispiele. „Damit ist die Eröffnung unserer Filialen im Sinne der Infektionsschutzverordnung“, so die Verlautbarung von Tedi.
Das Landratsamt Haßberge war vor Ort
Diese Ansicht wird seitens der Aufsichtsbehörde geteilt. Auf Anfrage dieser Redaktion teilt das Landratsamt Haßberge mit, dass am Mittwoch eine Ortseinsicht zusammen mit dem Bezirksleiter der Filialen stattgefunden habe, um den Einzelfall rechtlich zu überprüfen. "Für die Beurteilung ist es ausschlaggebend, dass der Tedi-Markt ein erlaubtes Sortiment von über 50 Prozent führt", so Behördensprecherin Moni Göhr. Nach der sogenannten Mischbetriebsregelung würden Mischbetriebe des Einzelhandels oder der Dienstleistungen - wie zum Beispiel Kiosk, Handel mit verschiedenen Sortimenten, Schreibwarenhandel mit Poststation, Lottoläden - nach dem Schwerpunktprinzip beurteilt.
Damit der betriebliche Ablauf nicht gestört wird
"Sie können insgesamt öffnen", so Moni Göhr, "wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit - mehr als 50 Prozent - im erlaubten Bereich - zum Beispiel Verkauf von Lebensmitteln, Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften - liegt. Sie können dann auch die übrigen Sortimente verkaufen, um die betrieblichen Abläufe nicht zu belasten."
Im Rahmen der Ortseinsicht sei die prozentuale Sortimentsaufteilung und Gewichtung von über 50 Prozent auch durch den vor Ort herrschenden Gesamteindruck bestätigt worden. "Das heißt", so die Behördensprecherin: "Die Tedi-Märkte im Landkreis dürfen auf Grund des überwiegend vorhandenen erlaubten Sortimentes vollständig öffnen."