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Haßfurt
Ware nicht geliefert: Zeiler fällt auf Fakeshop im Internet rein
Bearbeitet von Jochen Reitwiesner
 |  aktualisiert: 15.04.2021 02:15 Uhr

Ein Fahrrad zu einem sehr günstigen Preis hatte sich Ende März ein Mann aus Zeil im Internet bestellt und den Kaufbetrag auf ein spanisches Konto überwiesen. Da die Lieferung bislang ausblieb und der Anbieter zwischenzeitlich nicht mehr erreichbar ist, erstattete er bei der Polizeiinspektion Haßfurt Anzeige wegen Betrugs.

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor betrügerischen Fake-Shops im Internet, die mit Schnäppchenangeboten Kunden ködern und nach Zahlungseingang nicht liefern. Dabei spielt ihnen die coronabedingt angestiegene Zahl an Interneteinkäufen, vor allem durch unerfahrene Kunden, in die Hände. Deshalb rät die Polizei zur Vorsicht.

In einem Schreiben an diese Redaktion heißt es, dass die User bei Auffälligkeiten achtsam sein sollten. Dazu zählen die Beamten Klone echter Adressen, zumeist erkennbar an Endungen wie „.de.com“. Ferner sollte darauf geachtet werden, dass die Website ein komplettes Impressum hat, fehlende oder spärliche Kontaktdaten seien ein Hinweis auf Betrug. Das gelte zudem für die Bezahlung per anonymer Guthabenkarten oder ausschließlich per Vorkasse.  Vorsicht sei auch bei der Zahlung über „Paypal friends“ geboten. 

Schlechtes Deutsch ist ein Warnhinweis

Als weiteren Hinweis führt die Polizei in ihrer E-Mail Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in schlechtem Deutsch an. Diese könnten aus einzelnen Bausteinen zusammengesetzt und nicht schlüssig sein. Dazu würden oft Fantasiegütesiegel verwendet, auch auffallend viele positive Bewertungen und insbesondere unrealistisch günstige Angebote gelten als potenzielle Betrugsversuche. 

Die Polizei rät dazu, jeden Shop vor der Bestellung kritisch zu hinterfragen und verweist auf die Website der Verbraucherzentrale (www.verbraucherschutz.com). Dort würden bekannte Fakeanbieter aufgelistet. 

Wer Opfer einer derartigen Straftat geworden ist, sollte  laut Polizei die Daten zum Bestellvorgang, die Website, den E-Mail-Verkehr sowie alles weitere in diesem Zusammenhang sichern und umgehend versuchen, die Zahlung über die Bank rückgängig zu machen. Dazu raten die Beamten, Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle erstatten. 

 
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