Die Ankündigung einer Verwaltungsreform und deren Folgen hat 1971 in den meisten der kleinen Landkreise beträchtliche Unruhe gebracht, so auch in Hofheim in Unterfranken. Denn die CSU- Landtagsfraktion hatte Innenminister Dr . Merk "grünes Licht" für die Gebietsreform in Bayern gegeben. Bereits 1967 kündigte Ministerpräsident Alfons Goppel die Gebietsreform an und es war bekannt, dass seitdem in den Schubfächern ministerieller Schreibtische Pläne hierfür lagen.
Die Einzelheiten der Neugliederung standen noch nicht fest und keiner wusste wie viele der 143 Landkreise verschwinden würden. Es wurde befürchtet, dass das "Todesurteil" für den Landkreis Hofheim in Unterfranken bevorstand und der Schreck war groß. Konkrete Einzelheiten drangen nicht nach außen und alle tappten im Dunkeln. Handel, Handwerk und Gewerbe fühlten sich als Betroffene und forderten, dass schon vorher für einen rechtzeitigen Ausgleich gesorgt wird.
Die Wogen der Diskussionen gingen von nun an auf und ab
Es gab Lokalpatrioten, die glaubten nicht an die Wahrscheinlichkeit, dass der Landkreis Hofheim mit seinen 49 Gemeinden aufgelöst werden könnte. Dies setzte andere in Erstaunen und Wut über deren Gelassenheit, mit der man scheinbar gewillt war, guten Mutes in das offene Messer zu rennen.
Da wurden Landkreiskarten auf den Schreibtischen ausgebreitet und eigene Gebietsreformstrategien entworfen, wobei für den neuen Landkreis das Landratsamt in Hofheim stand. Statistiken sollten beweisen, dass der Landkreis Hofheim im Vergleich zu seiner Einwohnerzahl eine weit bessere Wirtschaftsbilanz aufzuweisen hatte als mancher Nachbarlandkreis.
Sorge vor dem Wegzug junger Leute
Der Widerstand ließ nicht auf sich warten und so legte Landrat Krahmer energischen Protest bei der Regierung von Unterfranken gegen die Verwaltungsreform ein, mit der Begründung, dass durch die Reform eine allgemeine Verödung auf allen Gebieten im gesamten Grenzland ausgelöst wird. Sein Vorschlag war, dass früher oder später eine Reform durchgeführt werden muss. Jetzt dagegen müssten die Landkreise des Grenzlandes zeitlich von der Durchführung einer Reform ausgenommen werden.
Bei einer Versammlung im Lokal "Burgblick", das brechend voll war, forderte Landrat Krahmer sehr temperamentvoll dazu auf, alles Erdenkliche zu tun, um hier nicht durch eine einseitige Politik das Grenzland noch mehr zu schwächen und den Wegzug junger Leute in die Ballungsräume noch mehr zu fördern. Auch bezog die Gesamtheit des Hofheimer Stadtrates gegen den vom Ministerium praktizierten Stil dieser Reformbemühungen Stellung. Bürgermeister Moritz befürchtete, dass eine Umstrukturierung der Kreisverwaltung auch Auswirkungen auf kreisansässige Behörden habe und das Gebiet somit einer systematischen Aushöhlung unterläge.
Volksbegehren gegen die Verwaltungsreform
Dieser hektischen Verwaltungsreform entgegenzuwirken, war man in Hofheim fest entschlossen, ein Volksbegehren ins Rollen zu bringen, das verfassungsmäßig zulässig war. So wurde durch die Initiative von Felix Bergner der Verein "Volksbegehren-Kommunale Gebietsreform" ins Leben gerufen. Bei der Gründungsversammlung waren die vier Landräte aus Beilngries, Bad Brückenau, Hammelburg und Königshofen anwesend, denen die im Raum stehende Gebietsreform ebenso unter den Nägeln brannte.
Man hoffte auf die Unterstützung der ebenso betroffenen Kreise im Zonenrandgebiet. Wie weit in der Endphase des Volksentscheides dann die Großstädte stimmenmäßig den Ausschlag geben würden, ließ sich erahnen, doch sah man in dieser angestrebten Aktion eine Möglichkeit, sehr nachdrücklich auf die Situation in den Grenzlandkreisen hinzuweisen. Diese Vereinsgründung in Hofheim zur Betreibung eines Volksbegehrens in Bayern löste überregional ein lebhaftes Echo aus.
Geglättete Wogen nach gescheitertem Volksbegehren
Am 17. März 1971 stand in Passau eine außerordentliche Landkreisverbandsversammlung an, zu der Innenminister Merk erschienen war. Der Landkreis Hofheim wurde von Landrat Krahmer, Bürgermeister Moritz und Bezirksrat Erwin Borst vertreten. Der Minister und seine Pläne standen dabei unter heftigem Beschuss, wobei es natürlich auch nicht an für ihn wohlwollenden Stimmen fehlte. Letztere kamen meist von Vertretern der Kreise, die sich auf Grund der Gebietsreform einigen Zuwachs erhofften.
Nach längerer Diskussion einigte man sich auf folgenden Beschluss: "Die unterzeichneten Vertreter der Landkreise, Gemeinden und Verbände beschließen ein Volksbegehren gemäß Art. 18, Abs. 3 der Bayer. Verfassung zur Abberufung des Landtags in die Wege zu leiten, wenn die vom Bayer. Staatsministerium des Innern veröffentlichten Bestrebungen beibehalten und eine sinnvolle und ausgewogene Reform damit in Frage gestellt wird." Gleichzeitig wurde auch das Hofheimer Volksbegehren befürwortet, wobei auch dieser Antrag parallel zum ersten laufen sollte.
Das Volksbegehren zur Gebietsreform scheiterte und die Wogen glätteten sich: Dem Volksbegehren wurde, wie es Innenminister Merk erwartet hatte und auch von Kommunalpolitikern vorausgesagt wurde, wenig Interesse entgegengebracht und so trat am 27. Dezember 1971 die Verordnung über die Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte in Kraft.