
Ein schöner Abend sollte es werden. Endlich mal vom Polizeidienst ausspannen, Freunde treffen und den Sommer genießen. Doch dann endet der private Besuch des Polizisten aus Eltmann und seiner Kumpels beim Weinfest in Sand am Main im Sanitätszelt. Vor dem Amtsgericht Bamberg stand als Verursacher nun ein 22-jähriger Mann aus dem Landkreis Bamberg, weil für Jugendstrafrecht das Wohnort-Prinzip des Angeklagten gilt. Er musste sich wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Der Prozess nahm ein unerwartetes Ende.
Alles beginnt laut den Schilderungen der Zeugen an den Pissoirs im Toilettenwagen. Schon da sei der Angeklagte unangenehm aufgefallen. Er soll herumgepöbelt und die ihm vier unbekannten Freunde beleidigt haben. Darunter befindet sich auch ein 39-jähriger Polizeibeamter aus Eltmann, der an diesem Sommerabend allerdings nicht im Dienst ist.
Der Störenfried habe nicht locker gelassen
Es sollen Begriffe wie "kleine Schwuchtel" und "behindert" gefallen sein. Auf dem Weg zurück zum Festplatz habe der Störenfried nicht locker gelassen, auch Worte wie "Frauenschläger" sollen gefallen sein. Eskaliert sei die Sache dann kurz vor dem Festplatz. Was nun geschieht, wird wohl nie ganz geklärt werden können. Denn jeder der Beteiligten erzählt vor Gericht eine andere Geschichte.
Das liegt an den unterschiedlichen Perspektiven, daran, dass es dunkel ist und sich der Vorfall rasend schnell abspielt; vor allem aber liegt es daran, dass keiner der Beteiligten mehr nüchtern ist und das Geschehen sehr lange zurückliegt. Da verblassen Erinnerungen oder man bringt etwas durcheinander. Die Folgen der Auseinandersetzung sind allerdings nicht zu leugnen.

Der Polizist hat durch mehrere Faustschläge ins Gesicht ein blaues Auge, sowie Schmerzen an der Nase, durch einen Sturz rücklings gegen einen Bauzaun eine Platzwunde am Hinterkopf, sowie durch das Getümmel auf dem Boden Schürfwunden an den Ellenbogen, Knien und am Rücken. Die Hose, das T-Shirt und die Sonnenbrille gehen kaputt. Noch schlimmer erwischt es einen seiner Kumpels.
Krankenhausaufenthalt nach Biss
Der 28-jährige Handwerker wird in den Rücken gebissen. "Mir wurde ganz schwarz vor Augen vor lauter Schmerzen", erinnert er sich. Die Wunde hat einen Durchmesser von rund vier Zentimetern. Sie blutet so stark, dass sie von den Sanitätern im Krankenzelt sogar zweimal hintereinander verbunden werden muss. An ein Weiterfeiern ist nicht mehr zu denken, zumal inzwischen ein Streifenwagen eingetroffen ist. Am nächsten Tag geht es ins Klinikum Burgebrach. Es folgen acht Tage, in denen er nicht arbeiten kann.
Vor dem Jugendrichter konnte sich der Angeklagte nicht mehr recht erinnern. Das lag wohl am Vorglüh-Bier, den Schoppen am Weinfest und den vielen Gläsern seiner Bekannten, aus denen er zudem noch getrunken hatte. Aber eines wusste er noch ganz genau. Eigentlich sei er das Opfer, der Schläge abbekommen habe und in den Schwitzkasten genommen worden sei. Er selbst habe nicht zugeschlagen.
Fall führt zu juristischem Chaos
Und der Biss? Der sei in einer Art Notwehr erfolgt, um sich aus der Umklammerung zu befreien. Dabei konnte er nicht erklären, wie man jemanden ausgerechnet am Rücken, ziemlich nahe an der Wirbelsäule, mit den Zähnen zu fassen bekommt. Es fiel auch kein Wort darüber, dass es sich beim Angeklagten um einen wettkampferfahrenen Amateur-Ringer handelt. Für ihn sprach nur, dass er bislang noch nicht vorbestraft war und zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss stand.
Am Ende war das juristische Chaos perfekt. Zu einer Verurteilung reichte es nicht. Ein Freispruch war aber auch nicht möglich. Denn dass der Angeklagte etwas Strafbares getan hätte, das sei unzweifelhaft, so Richter Thomas Fahr. Deshalb stellte er das Verfahren gegen eine Geldauflage vorläufig ein. Der Angeklagte muss nun 1000 Euro an den Verein für Jugendhilfe in Bamberg zahlen. Dann ist die Anklage endgültig vom Tisch.