Um nicht falsch verstanden zu werden: Steffen Vogel darf wählen, wen er will. Er darf auch sagen, wen er wählt. Dass er als CSU-Kreisvorsitzender den CSU-Kandidaten in Theres unterstützt, kann man erwarten. Besonderes Rückgrat braucht es dafür nicht.
Problematisch indes ist, wenn Vogel am Wahlsonntag, noch während die Wahllokale offen sind, via Facebook seinen ausgefüllten Wahlzettel veröffentlicht. Wenn das viele Wähler machen, könnte dies einen Urnengang beeinflussen. Sagen nicht böse Journalisten, sondern Wahlrechtsexperten.
Nicht umsonst überlegt man in den – übrigens von CDU und CSU geführten – Innenministerien in Berlin und München ein Fotografierverbot für Wahllokale – so wie dort unter anderem auch Wahlwerbung untersagt ist. Auch in den USA haben viele Bundesstaaten ein Foto-Verbot für Abstimmungsräume erlassen.
Man stelle sich einmal vor: Die SPD bittet ihre Anhänger, am Wahlsonntag, 24. September, nachmittags um 15 Uhr zu Tausenden ihre Stimmzettel für einen Kanzler Martin Schulz zu posten, um der Kampagne Schwung zu verleihen. Steffen Vogel wäre vermutlich der Erste, der eine Wahlbeeinflussung beklagen würde. Oder er würde die Gegenbewegung inszenieren: Zehntausende Stimmzettel für Merkel.
Wollen wir das wirklich? Darüber nachzudenken, lohnt sich. Deshalb diskutieren die Medien das Verhalten Vogels. Nicht, um Stimmung gegen den CSU-Abgeordneten zu machen. Verstanden?