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Haßfurt
Vier Tage Arrest nach Attacke auf Mutter in Hofheimer Freibad
Das Badevergnügen endete für eine Familie im Juni dieses Jahres mit einem Polizeieinsatz. Der Angeklagte war bereits einschlägig vorbestraft.
Das Hofheimer Freibad war im Sommer Ort einer körperlichen Auseinandersetzung.
Foto: René Ruprecht | Das Hofheimer Freibad war im Sommer Ort einer körperlichen Auseinandersetzung.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:17 Uhr

Der 22. Juni dieses Jahres war ein heißer Sommertag. Für eine 37-jährige Mutter sollte der Mittwoch im Hofheimer Schwimmbad mit ihren drei Kindern ausklingen. Doch das Badevergnügen endete mit blauen Flecken, weinendem Nachwuchs und einem Polizeieinsatz. Denn aus nichtigem Grund kam es zu einer Auseinandersetzung mit einem 19-jährigen Badegast, der die dreifache Mutter vor den Augen ihrer Kinder zu Boden schubste und dreimal mit den Füßen trat.

Zudem erhielt die Geschädigte eine Ohrfeige von der Freundin des 19-Jährigen und wurde von dem Paar beschimpft. Nun verurteilte das Amtsgericht den einschlägig vorbestraften Angeklagten aus dem Maintal nach Jugendstrafrecht zu vier Tagen Arrest. Außerdem muss er drei Sprechstunden bei einem Sozialtherapeuten wahrnehmen und einen laufenden Lehrgang beenden.

Angeklagter sieht sich als Opfer

Auf der Anklagebank zeigte der Mann weder Reue noch Schuldeinsicht. Vielmehr sah er sich selbst in der Opferrolle. Der dreijährige Bruder seiner Freundin sei damals von den Kindern der Geschädigten wegen seines Übergewichts beleidigt worden, sagte er dem Gericht. Daraufhin habe er den Kindern Angst machen wollen, damit sie damit aufhören. Die Geschädigte sei hinzugekommen und habe ihm gedroht: Er solle die Kinder nicht anfassen. Zudem habe sie ihn rassistisch beleidigt und seine Freundin beschimpft, was diese wiederum mit einer Ohrfeige beantwortet habe. Die Geschädigte habe ihn angegriffen. Um sich zu wehren, habe er ihr gegen den Oberschenkel getreten. Auf dem Boden hätte sie dabei nicht gelegen, gab er zu Protokoll.

Anders lautete die Aussage der Geschädigten. Der Angeklagte habe ihren und weiteren Kindern im Nichtschwimmerbecken körperliche Gewalt angedroht. "Deine Dreckskinder hättest du abtreiben sollen", habe die Freundin gesagt und ihr anschließend "eine gebongt". Der Angeklagte habe sie zu Boden geschubst und zweimal auf die Oberschenkel eingetreten. Als sie wieder stand, habe er ihr wie ein Kickboxer in die Seite getreten. Sie habe blaue Flecken gehabt und ein bis zwei Wochen Schmerzen. Die Kinder hätten "Rotz und Wasser geheult". Rassistisch beleidigt habe sie den Mann nicht.

Zeugen stützen Version der Geschädigten

Die schlagfertige Freundin des Angeklagten nahm ihren Partner in Schutz. Der habe aus reiner Notwehr zugetreten. Zwei weitere Zeuginnen stützten jedoch die Version der Geschädigten, der auch das Gericht Glauben schenkte.

Ein Unbekannter ist der Angeklagte vor Gericht nicht. Erst im Januar dieses Jahres wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldauflage in Höhe von 500 Euro verurteilt. Am Haßfurter Bahnhof hatte er im betrunkenen Zustand einen Mann mit den Fäusten traktiert, weil der zu laut Musik gehört haben soll.

Der Staatsanwalt forderte daher einen dreiwöchigen Arrest. Der Angeklagte, der ohne Anwalt erschienen war, stellte keinen Antrag. Seinen Ausraster bezeichnete er als "Reflex". Aggressiv sei er nicht. Mit Arrest habe er kein Problem.

Richter droht mit zusätzlichem Ordnungsgeld

Richter Christoph Gillot sah die Freundin des Angeklagten als Auslöserin des Konflikts. Ihre Empfehlung, die Geschädigte hätte ihr Kinder abtreiben sollen, sei "unter aller Sau vom Niveau her". Den Kratzer am Bauch, den der Angeklagte als Verletzung ins Feld führte, sei "lächerlich". Dies kommentierte der Angeklagte mit den Worten: "Ich habe keine Lust mehr. Ich fordere mehr Respekt", was den Richter dazu veranlasste, mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro "beim nächsten Ton" zu drohen. Sollte der Verurteilte die Weisungen nicht befolgen, müsse er mit vier Wochen Arrest rechnen, warnte ihn der Vorsitzende. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

 
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    Ein einschlägig Vorbestrafter schlägt und tritt eine Frau vor Ihren kleinen Kindern und bekommt dann nur 4 Tage Arrest.
    Was ist das für ein Urteil?
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