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Haßfurt
Vier Regionalbudgets für Landkreis Haßberge beantragt
Der Generationengarten Kleinmünster, ein Regionalbudget-Projekt aus dem Jahr 2021.
Foto: Philipp Lurz | Der Generationengarten Kleinmünster, ein Regionalbudget-Projekt aus dem Jahr 2021.
Bearbeitet von Michael Mahr
 |  aktualisiert: 30.11.2021 02:24 Uhr

Die vier ILE-Regionen im Landkreis Haßberge, die Allianz Main & Hassberge, die Baunach-Allianz, die Gemeinde-Allianz Hofheimer Land und die Lebensregion-plus haben erneut beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken ein Regionalbudget für Kleinprojekte beantragt. Damit stehen auch im kommenden Jahr – vorbehaltlich der Zusage durch das ALE – wieder 100 000 Euro je ILE-Region für die Förderung von Kleinprojekten zur Verfügung.

Mit dem Regionalbudget sollen Projekte finanziell gefördert werden, die die ländliche Entwicklung und das Engagement vor Ort unterstützen, die regionale Identität stärken sowie die Lebensverhältnisse der Bevölkerung verbessern und deren Grundversorgung sichern.

Das Regionalbudget richtet sich an Kommunen, Vereine, Interessengruppen und auch Privatpersonen. Gefördert werden Kleinprojekte ab 500 Euro Zuwendungsbedarf, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde und deren förderfähige Gesamtausgaben 20 000 Euro netto nicht übersteigen.

Förderanfragen können ab sofort bei den vier Gemeinde-Allianzen gestellt werden. Informationen und Antragsunterlagen gibt es jeweils auf deren Internetseiten. Projektträgern wird empfohlen, sich vor Antragsstellung mit dem Allianzmanager oder der Allianzmanagerin über geplante Vorhaben auszutauschen. Die Antragsfrist läuft in der Allianz Main & Haßberge, in der Baunach-Allianz und in der Lebensregion-plus bis 15. Februar 2022, in der Gemeinde-Allianz Hofheimer Land bis 31. Dezember.

Im Anschluss an die Antragsstellung bewerten Entscheidungsgremien die Förderanträge. Die Gremien setzen sich aus engagierten Bürgern sowie Vereins- und Gemeindevertretern aller Mitgliedskommunen zusammen. Ausgewählte Projekte erhalten eine Förderung von bis zu 80 Prozent der der förderfähigen Nettokosten. Der Zuschuss je Projekt ist auf 10 000 Euro gedeckelt. Die Projekte müssen bis 20. September 2022 abgerechnet und umgesetzt sein.

 
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